Mord-Prozess vor dem Landgericht Mann will Freundin nicht mit Absicht erwürgt haben

Neunkirchen/Saarbrücken · Mord-Prozess nach Tod einer 21-Jährigen in Neunkirchen: Tat wurde vom Angeklagten angeblich in sozialen Netzwerken angekündigt.

 In dem roten Haus in Neunkirchen wurde die junge Frau getötet. Der Tatverdächtige muss sich derzeit vor Gericht verantworten.

In dem roten Haus in Neunkirchen wurde die junge Frau getötet. Der Tatverdächtige muss sich derzeit vor Gericht verantworten.

Foto: BeckerBredel

Nach dem gewaltsamen Tod einer jungen Frau in Neunkirchen wird ihrem Ex-Freund seit Montag der Prozess vor dem Landgericht Saarbrücken gemacht. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft hat der Angeklagte die 21-Jährige aus Eifersucht und gekränkter Eitelkeit erwürgt, weil sie sich einem anderen Mann zugewandt hatte. Dies habe er sogar vor der Tat in den sozialen Netzwerken ausdrücklich angekündigt. Der 24-jährige Angeklagte weist diese Sicht auf die Tat zurück. Er will bei einem Streit mit der Frau die Kontrolle über sich verloren und die 21-Jährige ohne Absicht getötet haben. Wie das Gericht am Ende des mehrtägigen Prozesses entscheiden wird, das ist offen. Bei einer Verurteilung wegen Mordes droht dem 24-Jährigen eine lebenslange Haftstrafe.

Nach dem bisherigen Stand der Beweisaufnahme hatten sich der Angeklagte und die Frau über gemeinsame Bekannte kennen gelernt. Sie waren vor der Tat im April 2018 etwa ein Jahr zusammen gewesen und hatten in einer gemeinsamen Wohnung gelebt. Er war arbeitslos, sie machte eine Ausbildung und stand kurz vor dem Abschluss. Ihr Leben teilte das Paar mit diversen Freunden auf WhatsApp und Facebook. Dort „redeten“ sie offen über fast alles.

Die Auswertung der sozialen Netzwerke und die Aussagen von Bekannten des Paares zeigen Anfang 2018 eine Beziehung, in der es zu kriseln beginnt. Offenbar suchte die Frau eine größere Nähe, als der als ruhig und im Umgang als angenehm beschriebene Mann ihr geben konnte. Auf der Arbeit lernte die 21-Jährige einen anderen Mann kennen. Sie schrieben einander, sie trafen sich und sie entwickelten Gefühle. Der spätere Angeklagte ahnte davon etwas und bekam wohl an einem Freitag im April die Bestätigung. Per WhatsApp erfuhr er von der 21-Jährigen, dass sie sich in einen anderen Mann verliebt habe.

Diese Nachricht bedeutete das Ende der Beziehung der beiden. Der Mann erklärte die Trennung und übernachtete seitdem bei verschiedenen Freunden. Dort wirkte er nach deren Beschreibung eher ruhig oder nachdenklich und nicht aggressiv. Trotzdem hatten einige der Bekannten „irgendwie ein ungutes Gefühl“. Auch die 21-Jährige übernachtete nicht mehr in der ehemals gemeinsamen Wohnung. Sie schlief bei ihrer Schwester. Wohl auch deshalb, weil die junge Frau in der Nacht zum Samstag im Zuge der  akuten Trennung eine Nachricht von ihrem Ex-Freund erhalten hatte. Motto: Sie habe ihn belogen und betrogen. Er werde sie dafür an den Haaren aus dem Haus ziehen und erwürgen.

Wenige Tage später hatten sich die Wogen etwas beruhigt. Mehrere Bekannte hatten dem Ex-Paar geraten, einmal „in Ruhe zu reden“. Der Mann bat um ein Treffen in der früheren gemeinsamen Wohnung und die Frau ging hin. Eine Bekannte der beiden wusste davon. Sie sagte dazu als Zeugin vor Gericht: „Ich hatte ein mulmiges Gefühl. Aber ich weiß nicht warum. Also wollte ich sicher gehen.“ Deshalb habe sie dem späteren Angeklagten eine Nachricht geschickt: „Tue nichts, was Du bereuen wirst.“ Antwort des 24-Jährigen: „Niemals“. Er wolle nur mit der 21-Jährigen reden. Sie sei jetzt da und komme hoch in die Wohnung.

Rund 45 Minuten später meldete sich der junge Mann wieder bei der Bekannten: „Ruf die Polizei und schick sie zu mir.“ Die Bekannte fragte zurück: „Ernsthaft?“ Und: „Was hast Du gemacht?“ Antwort des Mannes: „Ich habe sie erwürgt.“ Der Prozess wird fortgesetzt.

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