Schmerzensgeld für Polizisten „Lasst uns die schützen, die uns schützen“

Saarbrücken · Landtagsfraktionen stimmen neuer Regelung für Schmerzensgeld bei Polizisten in erster Lesung zu.

 Die CDU-Abgeordnete Ruth Meyer berichtet in der Plenarsitzung des Landtages vom ergreifenden Schicksal eines Polizisten, der Opfer von Gewalt wurde.

Die CDU-Abgeordnete Ruth Meyer berichtet in der Plenarsitzung des Landtages vom ergreifenden Schicksal eines Polizisten, der Opfer von Gewalt wurde.

Foto: BeckerBredel

Freitagabend im Saarland: Ein Polizist ist privat auf dem Weg zu einer Veranstaltung und beobachtet drei Männer, die miteinander tuscheln und einem Mann folgen. Der Polizist hat sofort das sichere Gefühl, dass die drei Männer etwas im Schilde führen. Er verfolgt die Gruppe und fühlt sich verantwortlich, obwohl er nicht im Dienst ist. Und in der Tat greifen die drei Männer den vierten Mann an. Der Polizist eilt zu Hilfe. Bevor er sich aber als Polizist zu erkennen geben kann und sich dadurch rein rechtlich in den Dienst versetzt, richtet sich die Aggression der ganzen Gruppe gegen ihn. Der Polizist wird schwer verletzt, hat ein zertrümmertes Jochbein, zwei ausgeschlagene Zähne, Platzwunden im Gesicht, Trittverletzungen im Brustbereich – und ist lange Zeit dienstunfähig.

Ein Schicksal, das die CDU-Abgeordnete Ruth Meyer gestern eindrücklich im saarländischen Landtag schilderte. Sie begann damit ihr Plädoyer für eine Änderung des saarländischen Beamtengesetzes, der alle Landtagsfraktionen später einstimmig zustimmten. Denn, so führte Meyer weiter aus: Das Gericht spreche Opfern wie dem Polizisten in der Regel zwar einen Schmerzensgeldanspruch zu. Doch der Vollstreckungsbescheid bleibe häufig erfolglos, weil beim Täter „nichts zu holen“ sei und die Geschädigten „von den Tätern nicht mehr bekommen als ein höhnisches Grinsen im Gerichtssaal“. Darum lege die große Koalition aus CDU und SPD einen Gesetzesentwurf vor, der die Übernahme von Schmerzensgeldzahlungen durch das Land – also den Dienstherren – regelt, wenn der Täter zahlungsunfähig ist.

Der Entwurf sieht vor, dass das Gesetz zwei Jahre rückwirkend auch für Verwaltungsbeamte gilt, auch bei verbalen Attacken und bei Angriffen außerhalb der Dienstzeit wie im eingangs beschriebenen Fall. Der Entwurf der Koalitionsfraktionen greift eine langjährige Forderung der Polizeigewerkschaften im Saarland auf. „Lasst uns die schützen, die uns schützen“, forderte Meyer mit Verweis auf die wachsende Zahl von Angriffen auf Polizisten.

Der Linken-Abgeordnete Dennis Lander begrüßte die geplante Änderung des Beamtengesetzes. Er gab aber zu bedenken, dass die Schmerzensgeld-Übernahme für Tarifangestellte und freiwillige Retter damit nicht geregelt wird. Lander: „Es ist draußen nicht vermittelbar, dass für den verbeamteten Feuerwehrmann in Saarbrücken nicht die gleiche Regelung gilt wie für den freiwilligen Feuerwehrmann aus dem Kreis Neunkirchen.“ Hier müsse noch eine Lösung gefunden werden.

Der Abgeordnete Stefan Pauluhn (SPD) konterte, dass den Feuerwehrmännern und Rettungsdienstlern natürlich ebenso Aufmerksamkeit gebühre, Polizisten aber nun mal wie keine andere Berufsgruppe Angriffen ausgesetzt seien. Es ginge bei der neuen Regelung zur Übernahme von Schmerzensgeldzahlungen durch das Land auch nicht um hohe Geldbeträge (etwa 8500 Euro jährlich laut Schätzungen), sondern vor allem um „einen Beweis der Wertschätzung gegenüber Polizisten, die sich tagtäglich in Gefahr begeben“.

Für die AfD-Fraktion, die dem Gesetzesentwurf zustimmte, ließ es sich der Abgeordnete Rudolf Müller aber nicht nehmen, darauf hinzuweisen, dass der Entwurf der großen Koalition „absolut verspätet“ komme. Der Entwurf wurde an den Ausschuss für Inneres und Sport verwiesen.

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