Infrastruktur Schwierige Reaktivierung der Bahnstrecke Homburg–Zweibrücken

Zweibrücken · Die Bahnstrecken-Reaktivierung zwischen Homburg und Zweibrücken bleibt weiter ein heiß verhandeltes Thema, von dem allerdings kaum etwas an die Öffentlichkeit dringt. Von „intensiven Gesprächen“ spricht jetzt die Deutsche Bahn auf SZ-Anfrage.

„Im Zeichnungslauf“ befänden sich die Verträge, so der Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN). Von einer anstehenden „finalen Abstimmung“ war im April im rheinland-pfälzischen Verkehrsministerium die Rede.

Rückblick: Ende März war die Rede von einer „Verzögerung in den komplexen Planungsprozessen“. Daher werde das Planfeststellungsverfahren für die Reaktivierung der Strecke erst Mitte 2020 eingeleitet, die Züge werden dort also im Optimalfall erst etwa Mitte 2023 rollen. Eine Verzögerung von zwei Jahren im Vergleich zu vorangegangenen Äußerungen des VRN. Der hatte im Mai 2017 öffentlich erklärt, das Verfahren beginne spätestens Ende dieses Jahres, die Strecke sei also 2021 fertig. Das hatte Anfang 2017 auch die saarländische Verkehrsministerin Anke Rehlinger (SPD) in Aussicht gestellt.

Jetzt hat auch die Plattform Mobilität Saar-Lor-Lux das Thema aufgegriffen. Sie beruft sich auf einen Artikel der Arbeitsgemeinschaft Schienenverkehr e.V. in der neuesten Ausgabe der Zeitschrift „Der Schienenbus“ über die oben skizzierten Verzögerungen. In einer Mitteilung schreibt Erhard Pitzius: „Für die Plattform Mobilität stellt sich die Frage: ‚Was ist eigentlich so komplex an der Reaktivierung der Bahnstrecke Homburg – Zweibrücken?‘ Es gibt keine aufwendigen Kunstbauten wie Brücken oder Tunnel, auch die Topographie der Strecke ist äußerst einfach, und große Teile der Trasse und Schienen sind vorhanden. Nur die Elektrifizierung bedarf eines etwas erhöhten Aufwandes, was aber die Verzögerungen nicht erklären kann.“

Die Pressestelle der Deutschen Bahn liefert darauf folgende Antwort: „Da bei der Maßnahme nicht nur die Oberleitung nachgebaut wird, sondern es sich um die Reaktivierung einer stillgelegten Strecke handelt, werden die Maßnahmen planrechtlich wie ein Neubau behandelt mit allen Konsequenzen bezüglich Schallemissionen etc. und dem sich ergebenden Zeitbedarf für das Planfeststellungsverfahren. Auch werden alle Anlagen einschließlich einer Eisenbahnbrücke komplett nach aktuellen Richtlinien erneuert – mit dem entsprechenden Zeitbedarf für den Bau dieser Anlagen.“ In dem Kontext liefen die angedeuteten „intensiven Gespräche mit allen Interessengruppen“.

Nicole Diehl, Sprecherin des rheinland-pfälzischen Verkehrsministeriums teilte im April auf Anfrage mit, dass man Rahmenbedingungen für die Vorentwurfsplanung habe optimal auf zukünftige Anforderungen eines langfristig flüssigen S-Bahn-Verkehrs abstimmen müssen. Das sei im Dialog zwischen VRN, der DB Netz AG, dem Bund und den Ländern Saarland und Rheinland-Pfalz geschehen und habe den Prozess verlängert. Im November 2017 sei die Planung dem VRN und den Ländern Rheinland-Pfalz und Saarland vorgestellt worden, erinnert Diehl. Damals war sie von einem Vertragsabschluss der sogenannten „Planungsvereinbarung für die Leistungsphasen 3 und 4 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)“ in „absehbarer Zeit“ ausgegangen. Jetzt ergänzt sie, dass mit diesem „Vertragswerk – auch wegen des Landesgrenzen überschreitenden Charakters – Neuland betreten wurde, was zu einem stark erhöhten Entwurfsaufwand geführt hat“.

Die Unterschriften fehlen hier noch, so VRN-Geschäftsbereichsleiter Michael Heilmann. Die Planungsvereinbarung sei „im Zeichnungslauf. Danach kann mit der Entwurfsplanung begonnen werden. Wenn die fertig ist, kann die DB die Planung beim Eisenbahnbundesamt einreichen, sodass das Planfeststellungsverfahren beginnen und Baurecht geschaffen werden kann“. Heilmann wagt keine Prognose, wie lange das Eisenbahnbundesamt für seine Prüfung braucht.

Werner Schreiner, der Beauftragte der rheinland-pfälzischen Ministerpräsidentin für grenzüberschreitende Zusammenarbeit, und VRN-Projektmanager, spricht von einem Gerangel um Vertragsdetails, das es zwischen dem die Kommunen vertretenden Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar, Saarland und Rheinland-Pfalz auf der einen und der DB auf der anderen Seite gegeben habe. „Die Bahn hatte Formulierungen im Vertrag, mit denen wir nicht glücklich waren.“ Doch „die Knackpunkte sind jetzt alle geknackt“, sagt Schreiner. Damit man das erste Vierteljahr 2018 nicht verliere, während die Verträge im Zeichnungslauf sind, habe man die Umweltverträglichkeitsprüfung („Scoping“) im Einverständnis mit allen Parteien vorgezogen. Die werde sonst erst nach Vertragsabschluss durchgeführt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort