Urteil am Landgericht Sohn wird auf Dauer eingesperrt: Er hat seine Mutter (73) erstochen

Neunkirchen/Saarbrücken · Trauriger Fall: Eine Rentnerin wird von ihren Nachbarn vermisst. Sie rufen die Polizei. Die Beamten finden die Leiche der Frau im Keller ihres Hauses. Nun wurde ihrem psychisch kranken Sohn der Prozess gemacht.

 Eine Nachbildung der Justitia neben einem Aktenstapel. Symbolbild.

Eine Nachbildung der Justitia neben einem Aktenstapel. Symbolbild.

Foto: dpa/Volker Hartmann

Nach dem gewaltsamen Tod einer 73 Jahre alten Frau aus Neunkirchen-Furpach musste sich deren Sohn wegen Totschlags vor dem Landgericht verantworten. Der heute 50 Jahre alte Mann soll im Februar 2018 seiner Mutter in deren Haus mehrfach mit einem Küchenmesser in den Hals gestochen haben. Die Frau starb an den Verletzungen. Der Beschuldigte war laut Anklage zur Tatzeit höchstwahrscheinlich nicht für sein Tun verantwortlich. Er leidet unter paranoider Schizophrenie und hat sich am ersten Prozesstag gestern nicht zu der Bluttat geäußert. Gegenüber Polizeibeamten hatte er nach Entdeckung der Leiche im Keller des Anwesens gesagt: „Das da unten war ein Tanz mit dem Teufel.“

Aufmerksame Nachbarn hatten die Polizei alarmiert, weil sie schon länger nichts mehr von der 73-Jährigen gesehen hatten. Vor Ort trafen die Beamten den Sohn der Frau. Er sagte, dass er nicht wisse, wo sie sei. Vielleicht in Frankfurt bei Verwandten. Aber eigentlich sei ihm das egal. Je mehr die Polizisten nachhakten, desto abwesender und verwirrter wirkte der Mann. Also durchsuchten die Beamten die Wohnung der Rentnerin. Schnell war klar, dass die Frau nicht aus freien Stücken irgendwo hin gegangen oder gefahren war. Ihr Rollator, ohne den sie nicht richtig gehen konnte, stand im Wohnzimmer. Auch ihre Handtasche mit allen Papieren war noch da. Das Auto stand in der Garage. Und der Sohn hatte die beiden Scheckkarten der Mutter in seinen Taschen. Warum, das konnte er nicht erklären.

Die Polizisten durchsuchten das ganze Haus. Im Keller fanden sie die Leiche der 73-Jährigen. Ihr Sohn wurde unter dringendem Tatverdacht festgenommen und vorläufig in der forensischen Psychiatrie für psychisch krankte Straftäter untergebracht. Ob er dort bleiben muss, das sollte sich nun vor Gericht klären.

Am Ende der mehrtägigen Beweisaufnahme, in der auch mehrere Gutachter zu Wort kamen, waren die Richter überzeugt: Der 50-Jährige habe seine Mutter umgebracht. Dabei sei er in Folge seiner schweren Erkrankung für sein Tun strafrechtlich nicht verantwortlich gewesen. Deshalb dürfe er nicht bestraft und nicht in ein Gefängnis gesperrt werden. Allerdings müsse der als gefährlich eingestufte Mann zum Schutz der Allgemeinheit auf unbestimmte Zeit in der forensischen Psychiatrie bleiben.

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