Staatsanwaltschaft Weitere Ermittlungen gegen Homburgs Ex-OB Schöner

Homburg · Am vergangenen Freitag ist der frühere Homburger Oberbürgermeister Karlheinz Schöner (CDU) vor dem Landgericht Saarbrücken wegen Untreue und Vorteilsnahme zu 15 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und einer Geld­strafe verurteilt worden (wir berichteten).

Wie jetzt bekannt wurde, ist die „Akte Schöner“ damit allerdings noch nicht geschlossen. Die Staatsanwaltschaft in Saarbrücken bestätigte auf Anfrage unserer Zeitung, dass in zwei weiteren Fällen gegen den heute 67-Jährigen pensionierten früheren Verwaltungschef ermittelt wird.

Gegenstand des einen Verfahrens ist laut Angaben des Pressesprechers der Staatsanwaltschaft, Mario Krah, der Verdacht, der frühere Verwaltungschef habe für die Stadt Homburg mit dem mitbeschuldigten Inhaber einer Elektrofirma Rahmenverträge geschlossen, und der Mitbeschuldigte habe im Gegenzug die Elektroanlage im Privathaus Schöners „kostenlos ertüchtigt“. Bei der Stadt ist es üblich, dass solche Rahmenverträge zur regelmäßigen Betreuung städtischer elektrischer Anlagen abgeschlossen werden.

In dem zweiten Verfahren wird dem  Verdacht nachgegangen, der damalige OB Schöner habe möglicherweise in den Jahren 2012, 2013 und 2014 die Stromkosten der „Festa Italiana“ der Stadt zugeschlagen, „obwohl diese der Genehmigungslage nach vom Veranstalter hätten getragen werden müssen“. Das italienische Fest wurde damals noch auf dem Christian-Weber-Platz gefeiert.

 Der   Homburger Ex-Oberbürgermeister  Karlheinz  Schöner (CDU)

Der  Homburger Ex-Oberbürgermeister Karlheinz Schöner (CDU)

Foto: BeckerBredel

Der Verteidiger Schöners, Rechtsanwalt Guido Britz, bestätigte die Ermittlungen, wollte sie aber erst kommentieren, wenn er die Akten vorliegen habe, sagte er der SZ.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort