Bundesgerichtshof Alles auf Null: Steuerprozess gegen Ex-Agent Mauss beginnt von vorn

Karlsruhe · Als „deutscher James Bond“ nahm es Werner Mauss mit Geiselnehmern und Guerillakämpfern auf – und machte ein Vermögen. Mit Ende 70 droht ihm Gefängnis wegen millionenschwerer Steuerhinterziehung.

 Der Ex-Agent Werner Mauss.

Der Ex-Agent Werner Mauss.

Foto: picture alliance / dpa/Ina Fassbender

Aber der Mann, der im Hunsrück lebt, ist auch für seine Richter schwer zu fassen. Es geht dabei um geheimnisumwitterte Auslandskonten und einen möglichen Schaden für den Fiskus in Millionenhöhe. Der Strafprozess gegen den legendären Ex-Agenten Werner Mauss wegen Steuerhinterziehung bot Einblicke in eine Welt, die man sonst nur aus Filmen kennt – jetzt muss er in Bochum komplett neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob am Donnerstag die Verurteilung des 78-Jährigen zu zwei Jahren Haft auf Bewährung mit sämtlichen Feststellungen auf. Die Entscheidung weise in einem zentralen Punkt Widersprüche auf, hieß es beim BGH in Karlsruhe.

Das Landgericht Bochum muss den Fall Mauss nun vor einer anderen Wirtschaftsstrafkammer noch einmal von vorn verhandeln. Der Fall beschäftigt die Justiz in Nordrhein-Westfalen, weil damals das Finanzamt Essen für Mauss zuständig war. Anklage wie Angeklagter hatten gegen das Urteil von Oktober 2017 Revision eingelegt – jeweils mit Erfolg. Die Staatsanwaltschaft will eine höhere Haftstrafe erreichen, Mauss‘ Verteidiger den Freispruch.

Mauss war jahrzehntelang ein Phantom, eine Art „deutscher James Bond“. Kein Foto existierte von ihm in der Öffentlichkeit, nur mehrere Alias-Namen. Bei seinen weltweiten Einsätzen für private und staatliche Auftraggeber hatte er es mit Geiselnehmern, Terroristen und Drogenkartellen zu tun. Auch der Bundesregierung galt Mauss wegen seiner Kontakte als wichtiger Türöffner, wie der ehemalige Staatsminister im Kanzleramt, Bernd Schmidbauer (CDU), im Bochumer Prozess schilderte, vor allem zu südamerikanischen Guerillagruppen.

Eng wurde es für Mauss 2012: Er tauchte auf einer Steuersünder-CD auf, die das Land Nordrhein-Westfalen einem Insider der Schweizer Großbank UBS abgekauft hatte. Ermittler durchsuchten sein Anwesen im Hunsrück, Mauss wurde festgenommen, musste aber nicht in U-Haft. Im Zentrum der Vorwürfe steht ein in den 1980er Jahren von Auftraggebern eingerichteter millionenschwerer Treuhandfonds. Laut Schmidbauer wurde diese „internationale Reserve“ unter anderem von den USA gespeist. Mauss finanzierte daraus seine Einsätze, steckte aber auch Geld in lukrative Wertpapiergeschäfte. Nach den Erkenntnissen der Bochumer Richter machte er von 2002 bis 2011 mehr als 35 Millionen Euro Gewinn – hinter dem Rücken des Finanzamts. Der strafrechtlich relevante Schaden für den Fiskus: 13,2 Millionen Euro.

Trotzdem kam Mauss, der bis heute seine Unschuld beteuert, in Bochum mit einer Bewährungsstrafe davon. Die Richter nahmen ihm ab, dass er jährlich „berufsbezogene Ausgaben“ von mehreren Millionen Euro gehabt habe – etwa um Informanten zu bezahlen. Eine Beurteilung, „welche beruflichen Ausgaben bei einer geheimdienstbezogenen Tätigkeit üblicherweise anfallen“, sei nicht möglich, hieß es. Das BGH sieht aber ein Problem. Das Landgericht hatte es für „naheliegend“ gehalten, dass Mauss sich wegen des ursprünglichen Charakters des Fonds keines Unrechts bewusst gewesen sei. Gleichzeitig heißt es in dem Urteil, Mauss sei sich bei Abgabe der Steuererklärungen darüber im Klaren gewesen, dass die Erträge relevant sein könnten. Beides schließt sich laut BGH aus. Damit ist wieder alles offen.

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