Prozess Stiefmutter soll Kind über 13 Jahre lang misshandelt haben

Saarbrücken · Wegen schwerer Misshandlung ihres Stiefsohnes soll eine Saarländerin für sechs Jahre ins Gefängnis. Diese Strafe hat gestern die Staatsanwältin in ihrem Schlussplädoyer im Strafprozess gegen die 53-Jährige vor dem Landgericht beantragt.

 Nach Ansicht der Anklagevertreterin hat die mehrfache Mutter den leiblichen Sohn ihres Ehemannes insgesamt 14 Jahre lang regelmäßig übel misshandelt und gequält, wodurch Gefahr für Leib und Leben des Kindes bestanden habe.

Nach Ansicht der Anklagevertreterin hat die mehrfache Mutter den leiblichen Sohn ihres Ehemannes insgesamt 14 Jahre lang regelmäßig übel misshandelt und gequält, wodurch Gefahr für Leib und Leben des Kindes bestanden habe.

Foto: picture alliance / dpa/Peter Steffen

Nach Ansicht der Anklagevertreterin hat die mehrfache Mutter den leiblichen Sohn ihres Ehemannes insgesamt 14 Jahre lang regelmäßig übel misshandelt und gequält, wodurch Gefahr für Leib und Leben des Kindes bestanden habe. Der mitangeklagte Vater des Jungen und Ehemann der Hauptangeklagten soll für zweieinhalb Jahre in Haft. Er hat nach Feststellung der Staatsanwältin ab einem gewissen Zeitpunkt von den Misshandlungen gewusst, teilweise mitgemacht oder weggesehen.

Die Rechtsanwältin des heute erwachsenen Jungen schloss sich den Strafanträgen an. Die beiden Juristinnen waren zum Abschluss der Beweisaufnahme überzeugt, dass die Hauptangeklagte den Jungen ab dem Alter von vier Jahren misshandelt und vernachlässigt habe. Er sei regelmäßig geschlagen, getreten, gefesselt und gedemütigt worden und habe zudem unter Mangelernährung gelitten. Als er im Alter von 17 Jahren von zu Hause weglief, habe er sich äußerlich auf dem Entwicklungsstand eines Elfjährigen befunden.

Die Angeklagten bestritten die Vorwürfe. Es wird deshalb erwartet, dass ihre Verteidiger in ihrem Schlussplädoyers am kommenden Donnerstag Freispruch beantragen werden. Das Urteil des Gerichts wird Ende des Monats erwartet.

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