Vorwürfe der Anklage bestätigt Totschlagsprozess: Zeuge sah Opfer in der Saar untergehen

Saarbrücken · Das Landgericht Saarbrücken hat im Totschlagsprozess gegen einen 18-Jährigen erneut zahlreiche Zeugen gehört. Sie hatten die Schlägerei beobachtet und gesehen, wie das Opfer in der Saar unterging. Der Angeklagte schweigt.

 Die Plädoyers und auch das Urteil stehen daher voraussichtlich erst am kommenden Montag (12. November) an.

Die Plädoyers und auch das Urteil stehen daher voraussichtlich erst am kommenden Montag (12. November) an.

Foto: dpa/Volker Hartmann

Im Totschlagsprozess gegen einen 18-Jährigen, der einen 16-Jährigen bewusstlos geschlagen und in die Saar geworfen haben soll, haben am Donnerstag mehrere Zeugen die Vorwürfe der Anklage bestätigt. Eine 28-Jährige, die mit ihrer Freundin zur Tatzeit zufällig in der Nähe gewesen war, gab an, das Opfer sei nach einer Schlägerei von dem Täter in Saarbrücken Richtung Fluss geschleppt und dann von ihm „mutwillig hineingeschmissen“ worden. „Das war kein Versehen, das war volle Absicht, mit vollem Bewusstsein“, berichtete die junge Frau.

Andere Zeugen berichteten davon, dass der 18-Jährige anschließend panisch reagiert habe. Auch soll er gesagt haben: „Ich wusste doch nicht, dass er nicht schwimmen konnte.“

Laut Anklage war das spätere Opfer, ein 16-Jähriger mit pakistanischer Herkunft, zusammen mit einem Freund auf eine Gruppe rund um den Angeklagten getroffen. Dort habe es eine Schlägerei um Drogen gegeben, weil der Freund das gewünschte Haschisch nicht bezahlen konnte. Der Angeklagte soll den 16-Jährigen, der den Streit schlichten wollte, bewusstlos geschlagen, über den Boden geschleift und ins Wasser geworfen haben. Das Opfer sei sofort untergegangen und habe erst eine halbe Stunde später geborgen werden können. Er starb einige Stunden später an einer Sauerstoffmangelversorgung des Gehirns. Ein 30-jähriger Augenzeuge hatte vergeblich versucht, den Jungen im Wasser zu finden und zu retten. Dieser sei ohne jede Bewegung untergegangen - „als ob er schlief oder tot war“.

Nach Aussage eines Kriminaltechnikers, der Kleidungsstücke des Opfers untersucht hatte, war das Ergebnis bei der Auswertung der Schuhe eindeutig. Rück- und Innenseiten seien „gewaltsam aufgeschürft“ worden, sagte er. „Das kann nur passieren, wenn der Schuh über einen rauen Untergrund in rückwärtiger Bewegung gezogen wird.“

Eine Ärztin, die den Angeklagten nach der Tat untersucht hatte, gab an, dass eine „massive Gewalteinwirkung“ gegen den Angeklagten ausgeschlossen werden konnte. Eine toxikologische Untersuchung habe ergeben, dass er zum Zeitpunkt des Tatgeschehens Cannabis im Blut hatte und man davon ausgehen könne, dass er dies regelmäßig konsumiert habe. Hinweise auf eine absolute Beeinträchtigung habe es jedoch nicht gegeben.

Ursprünglich waren in dem Prozess für Donnerstag bereits die Plädoyers erwartet worden, doch soll noch ein weiterer Zeuge gehört werden. Die Plädoyers und auch das Urteil stehen daher voraussichtlich erst am kommenden Montag (12. November) an. Dann soll neben einem Polizeibeamten, der zuerst am Tatort war und mit dem Tatverdächtigen sprach, auch noch eine psychiatrische Sachverständige vernommen werden. Der Angeklagte hat sich bislang nicht zu den Vorwürfen geäußert.

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