Schmale Fahrbahnen an Autobahn-Baustellen Und was, wenn für eine Rettungsgasse gar kein Platz ist?

Saarbrücken · Eine Kampagne soll Autofahrer für ihr Verhalten bei Stau sensibilisieren. Die zuständige Behörde erklärt, was bei schmalen Fahrbahnen zu tun ist.

 An Autobahnbaustellen ohne Standstreifen sollten Verkehrsteilnehmer möglichst weit links oder rechts fahren und großen Abstand zum Vordermann lassen, um Rettungswagen eine „Slalomdurchfahrt“ zu ermöglichen.

An Autobahnbaustellen ohne Standstreifen sollten Verkehrsteilnehmer möglichst weit links oder rechts fahren und großen Abstand zum Vordermann lassen, um Rettungswagen eine „Slalomdurchfahrt“ zu ermöglichen.

Foto: dpa/Peter Steffen

Die von Verkehrsministerin Anke Rehlinger (SPD) gestartete Kampagne zur Bildung von Rettungsgassen bei Stau hat einen SZ-Leser aus Friedrichsthal etwas ratlos zurückgelassen. Bei Baustellen auf Autobahnen seien die Fahrbahnen bei zweispuriger Verkehrsführung so eng, dass eine Rettungsgasse unmöglich sei, schrieb er. Daher rät er: Wie in Frankreich üblich, solle es im Baustellenbereich nur eine Fahrbahn geben, die dann so breit sei, dass bei Stau alle Fahrzeuge nach rechts fahren und dadurch auf der linken Seite eine Rettungsgasse entstehe. Die sei dann so breit, dass auch große Fahrzeuge der Einsatzkräfte vorbeikämen. „Dies hätte auch zur Folge, dass sich die Autofahrer nicht so eingeengt fühlen würden wie in einer Sardinenbüchse und eine sicherere Fahrt möglich wäre“, meint der Leser.

Die SZ fragte beim Saar-Verkehrsministerium nach. „Es liegt auf der Hand, dass die Rettungsgasse bei beengten Verhältnissen nicht immer funktionieren kann“, antwortet Ministeriumssprecher Wolfgang Kerkhoff. Die saarländischen Straßenbauer nähmen das Thema aber sehr ernst. „Müssen sie auch, denn die Einrichtung von Baustellen auf Autobahnen folgt einem bundesweit einheitlichen Regelwerk.“ Auch die Dimensionierung von Fahrspuren und die Art der Verkehrsleitung seien standardisiert.Bei der Ausgestaltung von Fahrstreifen müsse ein Ausgleich geschaffen werden zwischen der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs auf der einen Seite und dem Arbeitsschutz auf der anderen Seite.

Natürlich werde dabei immer auch an Notfälle und Rettungsgassen gedacht. Bei ausgedehnten Baustellen komme die Einrichtung von Notzufahrten und Nothaltebuchten in Frage. Aber das gehe nicht ohne weiteres an jedem Ort. Bei größeren Unfällen werde die Möglichkeit in Betracht gezogen, die Gegenfahrbahn zu sperren, um den Rettungskräften eine Zufahrt zu ermöglichen oder eigentlich gesperrte Baustellenbereiche vorübergehend freizugeben. Auch der Einsatz von Motorrädern der Einsatzkräfte könne über die Leitstelle veranlasst werden.

Was sollte der einzelne Autofahrer in engen Baustellenbereichen tun, wenn er keine Rettungsgasse bilden kann? Das sei nicht im Detail geregelt, erklärt Kerkhoff. „Unsere Straßenbehörde empfiehlt jedoch: Auch hier sollte versucht werden, möglichst weit links oder rechts zu fahren. Zusätzlich ist es sinnvoll, versetzt und mit entsprechend großem Abstand zum Vordermann zu fahren, um gegebenenfalls breiteren Rettungsfahrzeugen eine Slalomdurchfahrt zu ermöglichen.“

Kerkhoff räumt hierzu ein, dass auch diese Empfehlung in der Praxis nicht immer umzusetzen sei. Tatsache bleibe aber, dass die Rettungsgasse höchst nützlich sei. „Dass sie in schwierigen Ausnahmefällen nicht korrekt gebildet werden kann, ist keinesfalls ein Argument dagegen.“

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