Landtag Unterschrift für Volksbegehren bleibt im Rathaus

Saarland · Um Volksbegehren zu unterstützen, müssen Saarländer auch künftig im Rathaus unterschreiben. Anträge von Linken und AfD im Landtag, die Vorgaben zu lockern, die aus ihrer Sicht am voraussichtlichen Scheitern des Volksbegehrens zur Wiedereinführung von G9 Schuld sind, scheiterten an der Stimmenmehrheit von CDU und SPD. Die Linke hatte beantragt, die amtliche Sammlung durch Unterschriftenlisten auf der Straße, Briefwahl oder Online-Abstimmungen zu ersetzen.

Der Fraktionsvorsitzende Oskar Lafontaine verwies auf viele Bundesländer, in denen dies möglich ist. Dagmar Heib (CDU) und Elke Eder-Hippler (SPD) entgegneten, dass in diesen Ländern 9 bis 13 Prozent der Stimmberechtigten ein Anliegen unterstützen müssen – deutlich mehr als im Saarland. Erst 2013 sei hier das Quorum von 20 Prozent auf sieben Prozent gesenkt worden. Die Amtlichkeit trage zur Rechtssicherheit und Transparenz bei. Bei freien Sammlungen bestehe die Gefahr gekaufter oder manipulierter Unterschriften. Keine Mehrheit fand die AfD mit ihrem Antrag, trotzdem zu G9 zurückzukehren, da es einen erkennbaren Willen dafür gebe.

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