Rheinland-Pfalz Verfassungsgerichtshof verhandelt AfD-Klage

Koblenz/Mainz · Das höchste Gericht in Rheinland-Pfalz befasst sich morgen mit einer Klage der AfD-Landtagsfraktion. In mündlicher Verhandlung geht es beim Verfassungsgerichtshof (VGH) in Koblenz um die aus AfD-Sicht ungerechte Besetzung in den Landtagsausschüssen in Mainz.

Ein Urteil wird am Dienstag noch nicht erwartet. Der bekannte Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim, Autor der Klageschrift der AfD-Fraktion, hatte erklärt: „Eine Fraktion, die doppelt so groß ist wie andere, muss in den Ausschüssen grundsätzlich auch doppelt so viele Vertreter haben.“ Die Fachausschüsse hätten mit der jetzigen Geschäftsordnung zwölf statt wie früher 13 Mitglieder, die AfD stelle damit wie FDP und Grüne nur einen Sitz. Nach einem von der AfD geforderten anderen Berechnungsverfahren hätte sie jedoch zwei Sitze.

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