Neues Gesetz Viele Spielhallen vor der Zwangs-Schließung

Saarbrücken · Nach dem Ende der Übergangsfrist müssen die ersten Einrichtungen im Saarland dichtmachen. Die Betreiber sind entsetzt.

 Das neue Spielhallengesetz soll die Spielsucht bekämpfen helfen.

Das neue Spielhallengesetz soll die Spielsucht bekämpfen helfen.

Foto: dpa/Marijan Murat

Als Christian Antz kurz vor Weihnachten die Post vom Landesverwaltungsamt öffnete, war er nach eigener Aussage  „total überrascht“. Und  entsetzt: Denn darin wurde ihm mitgeteilt, dass seine Anträge zum Betrieb ausgerechnet seiner erfolgreichsten Spielhallen an zwei Standorten im Saarland abgelehnt wurden und er diese spätestens zum 15. Juni schließen müsse. Auch andere Spielhallen-Betreiber, so weiß der Vorsitzende des Automaten-Verbandes Saar, hätten bereits ähnliche Schreiben erhalten. „Die Stimmung in der Branche geht gegen null“, sagt er. „Das ist Wahnsinn, was hier gerade läuft.“

Hintergrund für die Schließungsverfügungen ist das Spielhallengesetz von 2012. Es verbietet Mehrfachkonzessionen und schreibt vor, dass zwischen zwei Spielhallen 500 Meter Mindestabstand herrschen müssen. Zum 1. Juli 2017 erloschen alle Konzessionen und mussten neu beantragt werden, die fünfjährige Übergangsfrist für die Betreiber lief ab. „Gut ein halbes Jahr später befinden wir uns in der ‚heißen Phase‘ der Umsetzung“, bilanziert Wolfgang Kerkhoff, Sprecher des Wirtschaftsministeriums. Das heißt, die ersten Bescheide über Erlaubnisse oder Ablehnungen seien vom Landesverwaltungsamt in St. Ingbert an die Betreiber verschickt worden.

Obwohl der Automaten-Verband-Saar bereits seit Jahren befürchtet, dass die Mehrzahl der Einrichtungen schließen muss, ist die Verärgerung unter den Betreibern groß: „Weil uns von mehreren Politikern zugesichert wurde, dass man uns helfen werde und entgegenkomme“, so Christian Antz. „Aber genau das Gegenteil ist passiert.“

Hoffnung habe man sich noch gemacht, nachdem man im Sommer eine Petition an den Landtag mit 700 Unterschriften zum Erhalt der Arbeitsplätze eingereicht habe. „Aber man hat uns praktisch kalt auflaufen lassen“, sagt Antz. „Nichts ist passiert.“ Enttäuscht zeigte er sich zudem, dass er auch auf ein Schreiben vom 26. Oktober an die Ministerpräsidentin bis heute „keinerlei Reaktion“ erhalten habe. Dabei stünden mit der Schließung der Spielhallen auch Hunderte Arbeitsplätze auf dem Spiel: „Die Regierungsparteien lassen es bewusst zu und befürworten es ausdrücklich“, so der Verbands-Vorsitzende in seinem Schreiben an Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU), „dass über 70 Prozent der saarländischen Spielhallen geschlossen werden und damit ca. 600 Mitarbeiter ihre Arbeitsplätze verlieren, sowie zirka 30 Unternehmen, die seit Generationen im Saarland fest verwurzelt sind, in die Insolvenz getrieben werden.“

Beispielhaft nennt er die Firma Jentzsch und das eigene Unternehmen: Demnach betreibt Jentzsch an elf Standorten Spielhallen mit 184 Geldspielgeräten und behält im schlimmsten Fall nur noch zwei Standorte mit 19 Geräten, „ein Verlust von zirka 90 Prozent“. Seine eigene Firma Spielkönig Antz betreibe an elf Standorten 154 Geldspielgeräte und behalte schlimmstenfalls nur noch vier Standorte mit 43 Geräten, somit ein Verlust von über 70 Prozent.  Letztlich, so Antz, „verbleibt die Insolvenz beider Firmen als unausweichliche Folge“. Mit entsprechenden Arbeitsplatzverlusten. Schon durch die beiden bei ihm bereits eingegangenen Schließungsverfügungen seien 20 von 70 Mitarbeitern betroffen.

Verärgert seien die Betreiber in diesem Zusammenhang darüber, dass bei den Genehmigungs-Entscheidungen offenbar  „nach Gutdünken“ verfahren werde und es keine genauen Kriterien gebe, welche Spielhalle nun geschlossen werden müsse und welche nicht.

Laut Wirtschaftsministerium handelt es sich bei jedem Fall um eine Einzelfallentscheidung, die ein komplexes Verwaltungsverfahren voraussetzt. „Außerdem hat die große Mehrheit der Spielhallenbetreiber gegen die Bescheide geklagt, so dass nun das Verwaltungsgericht des Saarlandes über deren Rechtmäßigkeit befinden wird“, sagt Kerkhoff. „Sichtbare Resultate in Form von Schließungen werden sich also erst in einiger Zeit einstellen.“

Das befürchtet auch die Landesfachstelle Glücksspielsucht: „Wir sind mit großen Hoffnungen gestartet“, sagt Mitarbeiter Johannes Sinnwell, „aber dadurch, dass es viele Möglichkeiten gibt, den Vollzug der Regelung zu verzögern, werden wir wohl damit leben müssen, dass es realistischerweise vor Sommer nicht wirklich eine spürbare Ausdünnung der Spielhallen gibt. Das können wir nur beobachten und bedauern.“

Allerdings handle es sich hierbei nicht um ein saarländisches Spezifikum, sondern auch in anderen Bundesländern dauere es, bis die Regulierungsmaßnahmen umgesetzt werden. „Das sind sehr dicke Bretter, die gebohrt werden müssen.“ Was sich aber nach Ansicht der Landesfachstelle lohnt. Da jedes Angebot seine Nachfrage schaffe, erhofft sie sich von dem neuen Gesetz  eine Eindämmung der Glücksspielsucht, von der im Saarland rund 5500 Menschen betroffen seien.

Auch Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger (SPD) sieht das Spielhallengesetz als wichtiges Instrument im Kampf gegen die Glücksspielsucht und zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Sie betont, dass die Spielhallenbetreiber frühzeitig über die Neuregelungen informiert worden seien. „Bereits seit 2012 wussten sie, dass sich die Rahmenbedingungen ändern würden“, sagte sie auf Anfrage. „In der fünfjährigen Übergangszeit hatten sie Gelegenheit, ihre Betriebe umzustrukturieren und sie an die neue Rechtslage anzupassen.“

Unabhängig davon, dass er selbst gerichtlich gegen die Schließungsverfügung vorgehen wird, hat Christian Antz die Hoffnung nicht aufgegeben, dass die Argumente des Automaten-Verbandes bei der Politik gehört werden. Etwa, dass nicht nur quantitative Kriterien für die Auswahl von Bestandspielhallen festgeschrieben werden. Im Schreiben an die Ministerpräsidentin appellierte der Verband, dass das Landesverwaltungsamt unverzüglich angewiesen werden solle, „den Bestandsspielhallen, die die qualitativen Kriterien mit einem effektiven Spieler- und Jugendschutz konsequent einhalten, eine faire Überlebenschance zu gewähren.“

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort