Gesundheit Was der Bund an der Versorgung im Notfall ändern will

Saarbrücken · Das Bundesgesundheitsministerium will erreichen, dass in Zukunft weniger Patienten ohne echten Notfall die Notaufnahmen der Krankenhäuser aufsuchen. Überlaufene Notaufnahmen führten zu Frust und Überforderung und dazu, dass diejenigen, die wirklich dringend einer Behandlung bedürfen, erst später an die Reihe kommen, begründete Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) seine Initiative.

Spahns Plan: Die ärztlichen Bereitschaftsdienstpraxen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) und die Krankenhäuser sollen gemeinsam integrierte Notfallzentren (INZ) als zentrale Anlaufstelle einrichten und betreiben. Am gemeinsamen Tresen wird dann entschieden, ob ein Patient in der Notaufnahme oder vom ärztlichen Bereitschaftsdienst behandelt wird oder ob es genügt, wenn er sich in den folgenden Tagen einem niedergelassenen Arzt vorstellt. Damit der Bund dies vorschreiben kann, muss das Grundgesetz geändert werden.

Was dieses Modell für das Saarland bedeutet, ist noch unklar. Die 13 Bereitschaftsdienstpraxen der KV sind schon heute in Krankenhäusern untergebracht. Sie haben an Wochenenden und Feiertagen geöffnet, in Saarbrücken auch unter der Woche abends (18 bis 22, mittwochs und freitags 13 bis 22 Uhr). Nach Spahns Plänen müssten sie vollständig in die neuen integrierten Notfallzentren überführt werden. Es gibt aber noch keinen Gesetzentwurf, und so hoffen sowohl die Kassenärztliche Vereinigung als auch die Krankenhausgesellschaft, dass das künftige Gesetz den Bundesländern Spielräume lassen wird. Größeren Änderungebsdarf im Saarland sehen KV und Krankenhäuser jedenfalls nicht.

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