schöffen Im Ehrenamt den Bürgern zu ihrem Recht verhelfen

Lebach · Die Stadt Lebach sucht qualifizierte Bewerber, die das wichtige Ehrenamt des Schöffen ausüben möchten.

 Landgericht Duisburg ARCHIV_- Die modellhafte Nachbildung der Justitia steht am Dienstag (15.07.14) in Duisburg (Nordrhein-Westfalen) in einem Raum eines Richters des Landgerichtes neben einem Holzhammer und einem Aktenstapel. Am Dienstag beginnt ein Prozess um ein Todesdrama im Altenheim. Ein demenzkranker Mann (73) soll zwei Mitpatientinnen in einem Duisburger Altenheim mit einem Teil seines Bettes so brutal geschlagen haben, dass die 76 und 86 Jahre alten Frauen spater starben. Der Senior gilt als schuldunfahig und soll in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen werden. Foto: Volker Hartmann/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++

Landgericht Duisburg ARCHIV_- Die modellhafte Nachbildung der Justitia steht am Dienstag (15.07.14) in Duisburg (Nordrhein-Westfalen) in einem Raum eines Richters des Landgerichtes neben einem Holzhammer und einem Aktenstapel. Am Dienstag beginnt ein Prozess um ein Todesdrama im Altenheim. Ein demenzkranker Mann (73) soll zwei Mitpatientinnen in einem Duisburger Altenheim mit einem Teil seines Bettes so brutal geschlagen haben, dass die 76 und 86 Jahre alten Frauen spater starben. Der Senior gilt als schuldunfahig und soll in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen werden. Foto: Volker Hartmann/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++

Foto: dpa/Volker Hartmann

() Im ersten Halbjahr 2018 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit 2019 bis 2023 gewählt. Gesucht werden Frauen und Männer aus der Stadt Lebach, die am Amtsgericht und Landgericht als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Der Stadtrat und der Jugendhilfeausschuss schlagen die Kandidaten dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht vor, der in der zweiten Jahreshälfte 2018 aus diesen Vorschlägen die Haupt- und Hilfsschöffen wählen wird.

Gesucht werden Personen, die in der Stadt Lebach wohnen und am 1. Janaur 2019 zwischen 25 und 69 Jahre alt sind.

Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Personen, die zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden oder gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat läuft, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, sind von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtliche oder in der Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeibeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) sowie Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Interessenten für das Schöffenamt in Erwachsenenstrafsachen bewerben sich bis zum 28. Februar bei der Stadt Lebach, Ortspolizeibehörde,
Am Markt 1, 66822 Lebach. Ein Bewerbungsformular kann von der
Internetseite der Stadt Lebach unter www.lebach.de oder unter
www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden.

Auf Anforderung werden Bewerbungsformulare auch gerne zugesandt oder können im Rathaus persönlich abgeholt werden. Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen können ihre Bewerbung ebenfalls wie beschrieben bei der Stadt Lebach abgeben. Eine Doppelbewerbung als Schöffe beziehungsweise
Jugendschöffe wird nicht empfohlen.
www.lebach.de
www.schoeffenwahl.de

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