Verbraucherzentrale warnt Fälle von Abzocke am Wespennest häufen sich

Dillingen · Die Verbraucherzentrale Dillingen warnt vor Betrugsmasche: Schädlingsbekämpfer fordern horrende Summen für Nest-Entfernung.

 Ein Wespennest im Garten kann entfernt beziehungsweise umgesiedelt werden.

Ein Wespennest im Garten kann entfernt beziehungsweise umgesiedelt werden.

Foto: B. Paul/VZ Dillingen

Eine Frau aus Saarlouis entdeckte kürzlich in ihrem Wohnhaus ein Wespennest und begab sich auf die Suche nach einem regionalen Schädlingsbekämpfer. Sie wählte eine kostenlose 0800er-Nummer; ihr wurde suggeriert, das Unternehmen sei im Saarland ansässig. Die Frau wollte verschiedene Angebote einholen und auf die Frage nach dem Preis wurden ihr 200 Euro genannt. Aufgrund der Gefahren, die von Wespen – speziell für Allergiker – ausgehen können, hatte sie den Schädlingsbekämpfer direkt bestellt. Denn fühlen sich die Insekten sowie ihre Brutstätte bedroht, greifen sie in großer Anzahl Menschen in der Umgebung an.

Als der Schädlingsbekämpfer eintraf und in kurzer Zeit den Auftrag erledigt hatte, verlangte er von der Saarlouiserin aber 487,77 Euro anstatt der vereinbarten 200. Die Frau machte eine Anzahlung, den Restbetrag sollte sie überweisen. Doch inzwischen kamen ihr Zweifel, ob die Rechnung nicht zu hoch sein sollte, und sie wandte sich an die Verbraucherzentrale Dillingen. Die fand nicht nur die Höhe der Forderung unseriös. Dubios ist auch, dass das vermeintlich „saarländische Unternehmen“ in Essen angesiedelt ist – von wo aus viele unseriöse Schlüsseldienste ihr Unwesen treiben.

Die Verbraucherzentrale des Saarlandes warnt vor einer neuen Betrugsmasche. Denn seit Anfang August häufen sich solche Fälle bei ihr. In den vergangenen 14 Tagen verzeichnete allein die Beratungsstelle Dillingen zehn Betrugsfälle nach demselben Muster. Und das sind nur die Menschen, die sich Hilfe suchen, ergänzt Brigitte Paul von der Verbraucherzentrale Dillingen.

Sie rät: „Vor einer Auftragserteilung einen Blick ins Impressum werfen, damit man erkennen kann, wo sich der Firmensitz tatsächlich befindet; so können hohe Anfahrtskosten vermieden werden. Niemals an der Haustür bar oder mittels EC-Karte/Pin zahlen, stattdessen eine Rechnung verlangen, die man im Zweifelsfall prüfen lassen kann. Bei unprofessionellem Vorgehen oder Zweifel an der fachlichen Kompetenz des Schädlingsbekämpfers, den am Telefon, im Internet beziehungsweise außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag kostenlos widerrufen.“

Zudem sollte eine genaue Schilderung über die Größe des Wespennestes sowie den Ort und Zugang erfolgen und ein Festpreis verbindlich vereinbart werden. Am besten sollte ein Zeuge dazugeholt werden. Und: „Bei Nötigung sollte man umgehend mit der Polizei drohen.“

Betroffene Verbraucher sollten sich, bevor sie einen überteuerten Notdienst bestellen, im Vorfeld beim Nabu informieren oder sich direkt an einen Imker wenden, der entweder beraten oder im Einzelfall die Beseitigung beziehungsweise Umsiedlung der Insekten vornehmen kann. Denn Hornissen, Hummeln, Wildbienen und Co. gehören nach dem Bundesnaturschutzgesetz zu den besonders geschützten Tieren. Paul betont: „Die Entfernung eines Wespennestes kostet durch Fachleute nicht mehr als 50 bis 75 Euro.“

Die Verbraucherzentrale Dillingen bietet zu diesem Thema sowie Abzocke zu Schlüsseldiensten, Rohrreiniger und weiteren Themen persönliche Beratungen an. Kontakt: Merziger Straße 46, 66763 Dillingen, Tel. (0 68 31) 97 65 65.

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