Verbraucherzentrale informiert So funktionieren die intelligenten Messgeräte

Saarlouis · Alle Haushalte erhalten in den kommenden Jahren mindestens eine moderne Messeinrichtung, also einen digitalen Stromzähler. Einige Haushalte müssen zusätzlich den Einbau intelligenter Messsysteme (Smart Meter) dulden, informiert die Verbraucherzentrale: Erst dieses Modul ermöglicht die Speicherung und den Versand der Daten aus dem Zähler.

Der Messstellenbetreiber als das Unternehmen, das die neuen Stromzähler einbaut, betreibt und wartet, übermittelt die Daten unter anderem an den Stromversorger und den Netzbetreiber.

Erst ab 2020 ist der Einbau intelligenter Messsysteme für Haushalte mit einem Stromverbrauch von mehr als 6000 Kilowattstunden pro Jahr vorgeschrieben. „In allen anderen Fällen bleibt das optional. Dies bedeutet, dass der Messstellenbetreiber frei entscheiden kann, ob er ein solches einbaut oder nicht“, erklärt die Verbraucherzentrale. Als Verbraucher hingegen hat man keine Möglichkeit, einem geplanten Einbau zu widersprechen. Zum Einbau der intelligenten Zähler hingegen sind die Messstellenbetreiber schon jetzt verpflichtet. Grundsätzlich sei ein intelligentes Messsystem für kriminelle Absichten angreifbar, warnt die Verbraucherzentrale: Aus den gespeicherten Messwerten könnten Alltag und Gewohnheiten der Bewohner ausspioniert werden.

„Ein direkter finanzieller Nutzen, der die zusätzlichen jährlichen Kosten aufwiegt, ist für Verbraucher nicht zu erwarten“, heißt es außerdem. Das Kommunikationsmodul (Smart-Meter-Gateway) ermöglicht die Datenübertragung in beide Richtungen. Es kann also sowohl Signale senden als auch empfangen. Der Kunde könnte zum Beispiel von unterwegs entsprechende Geräte zu Hause darüber steuern; vorausgesetzt, er hat ein Smart Home eingerichtet.

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