Wahl Wer zur Kommunalwahl im Kreis Saarlouis antreten darf

Kreis Saarlouis · Die Orts- und Gemeinderäte werden ebenfalls am 26. Mai in allen 13 Kommunen des Landkreises Saarlouis neu gewählt, außerdem der Kreistag. Somit wird der Termin erstmals in der Geschichte des Saarlandes zum Super-Wahltag: Auch Europa- und 34 Bürgermeisterwahlen stehen landesweit an.

Die Bündelung der Wahltermine, für die die Amtszeit der Bürgermeister und Landräte von acht auf zehn Jahre verlängert werden musste, hatte schon 2007 der Landtag beschlossen. Das Ziel: die Wahlbeteiligung zu wahren, Wahlkampfzeiten im Land zu reduzieren und auch Kosten zu sparen.

Zur Kommunalwahl können neben den etablierten Parteien auch freie Bürgerlisten antreten. Diese müssen dann ebenfalls Unterschriften von Unterstützern aus der jeweiligen Gemeinde sammeln.

Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe, der bei der letzten Gemeinderatswahl oder bei der letzten Wahl zum Landtag des Saarlandes kein Sitz zufiel, bedarf der Unterstützung von Wahlberechtigten. So steht es im Kommunalen Selbstverwaltungsgesetz (KSVG).

Wie viele das sein müssen, hängt von der jeweiligen Gemeinde ab: Es müssen mindestens dreimal mehr Unterschriften sein als Köpfe im Gemeinderat sind, erklärt der Verwaltungsdirektor und Wahlleiter im Saarlouiser Landratsamt, Joachim Breunig.

So muss zum Beispiel die neue Liste Pro Dillingen aus ehemaligen Grünen, die in der Hüttenstadt antreten will, 117 Unterschriften sammeln, damit sie auf dem Stimmzettel erscheinen kann. Ebenso die neue Linke Liste Bous (LLB), die sich aus der ehemaligen Linke-Fraktion im Gemeinderat zusammensetzt, aber aus der Partei ausgetreten ist und als neue Liste kandidieren will. Die AfD dagegen könnte mit einer eigenen Liste in jeder Gemeinde antreten, da sie bereits im Landtag vertreten ist.

Auch Parteien, die nicht im Gemeinderat und nicht im Landtag, aber dafür im Deutschen Bundestag vertreten sind, können ohne Unterstützerunterschriften zur Wahl antreten, etwa die FDP, ergänzt Breunig.

Die Unterschriften von Unterstützern können noch in den jeweiligen Wahlämtern der Rathäuser geleistet werden bis Donnerstag, 21. März, um 18 Uhr. Danach entscheidet der jeweilige Gemeindewahlausschuss, welche der Einzelbewerber für das Bürgermeisteramt und welche Listen zur Kommunalwahl am Sonntag, 26. Mai, tatsächlich antreten dürfen.

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