Beratung zu Einwendungen Beratung zu Einwendungen in Saarwellingen

Saarwellingen · „Die große Resonanz zeigt uns, dass viele die Gefahren, die mit der geplanten Grubenflutung auf uns zukommen könnten, sehr ernst nehmen“, stellt die IGAB Saar nach den Infoständen vom Samstag unter anderem in Saarlouis und Ensdorf fest. Für diese Unterstützung möchte sie sich bedanken. Und da es „in unser aller Interesse, dass es nicht mehr zu weiteren Schäden kommt“, und dass die Politik sich dafür einsetzt, dass der Vertrag über die Ewigkeitslasten auch eingehalten werde, soll am kommenden Wochenende noch ein Beratungstermin stattfinden: Am Samstag, 13. Januar, von 11 bis 13 Uhr in Saarwellingen vor der Sankt-Blasius-Kirche.

„Nicht verwechseln“, betonen die Bergbaubetroffenen: Die Einwendungen, die jeder einzelne Bürger, jedes Unternehmen, jeder Verband gegen die Grubenflutung erheben sollte, wenden sich an das Oberbergamt. Diese müssen bis zum 15. Januar dort eingehen. Die Petition zum gleichen Thema, die vom Landesverband der Bergbaubetroffenen im Internet betrieben wird, wendet sich im März an das Parlament, den Landtag des Saarlandes. „Beide Aktionen sind wichtig“, unterstreicht die IGAB. Im ersten Fall handele es sich um eine Willenserklärung gegenüber der Behörde (Einwendung) und im zweiten Fall gegenüber dem Parlament (Petition).

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