Datenschutz Falls einer das Geld nicht will
Wadgassen · Wozu die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) so alles führt: In Wadgassen beschloss der Rat eine eigene Satzung über ein kommunales Begrüßungsgeld für Neugeborene. Weil: Auch künftig muss zwar kein Antrag auf die 100 Euro gestellt werden.
14.12.2018
, 21:02 Uhr
Aber die Gemeinde muss nun erst warten, ob Eltern erklären, dass sie mit der Auszahlung nicht einverstanden sind. Wenn nach zwei Wochen kein Widerspruch einging, darf gezahlt werden.