Datenschutz Falls einer das Geld nicht will

Wadgassen · Wozu die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) so alles führt: In Wadgassen beschloss der Rat eine eigene Satzung über ein kommunales Begrüßungsgeld für Neugeborene. Weil: Auch künftig muss zwar kein Antrag auf die 100 Euro gestellt werden.

Aber die Gemeinde muss nun erst warten, ob Eltern erklären, dass sie mit der Auszahlung nicht einverstanden sind. Wenn nach zwei Wochen kein Widerspruch einging, darf gezahlt werden.

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