Datenschutz Beschwerde eines Kunden über moderne Zähler war erfolgreich

Von Nicole Bastong · Wallerfanger Wasserzweckverband muss vor dem Gerätetausch eine Einwilligung einholen.

 Moderne Wasserzähler verbaut der Wasserzweckverband Wallerfangen seit 2016 – doch lange ohne Einwilligung der Kunden.

Moderne Wasserzähler verbaut der Wasserzweckverband Wallerfangen seit 2016 – doch lange ohne Einwilligung der Kunden.

Foto: picture alliance / dpa/Oliver Berg

Der Wasserleitungszweckverband „Gau-Süd“, Eigenbetrieb der Gemeinde Wallerfangen, hat Ende 2016 begonnen, in den Ortsteilen der Gemeinde fernablesbare Wasserzähler einzubauen, sogenannte intelligente Zähler. Die Gemeinde informierte im Amtsblatt zwar mehrfach über den Austausch der Zähler, versäumte es aber, die Einwilligung der Kunden zum Einbau eines intelligenten Messystems, die im Saarländischen Datenschutzgesetz vorgeschrieben ist, einzuholen (die SZ berichtete). Diese intelligenten Zähler erfassen jederzeit den aktuellen Verbrauch und können, ohne Zutn oder Wissen des Kunden, fernabgelesen werden – was manchem, der Missbrauch der persönlichen Daten fürchtet, nicht gefällt. Ein Bürger aus Wallerfangen hatte sich in der Folge darüber beschwert, dass ihm ohne schriftliche Genehmigung ein neuer Zähler eingebaut werden sollte.

Der Bürger hatte sich im Februar deswegen an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit gewandt. Wenige Tage später wurde ihm bestätigt, dass diese Vorgehensweise gegen den Datenschutz verstößt. Der Wallerfanger Bürgermeister Günter Zahn, gleichzeitig Chef des Wasserleitungszweckverbandes Gau-Süd, sicherte daraufhin zu, sich um die Angelegenheit zu kümmern – doch einige Wochen lang geschah nichts mehr und der Einbau ging weiter. Im April berichtete die SZ über den Fall.

Ein Sprecher des Unabhängigen Datenschutzzentrums Saarland bestätigte damals, dass seine Dienststelle sich mit der Angelegenheit beim Wasserleitungszweckverband Gau-Süd, der neben der Gemeinde Wallerfangen auch den Rehlingen-Siersburger Ortsteil Niedaltdorf versorgt, befasse. Das Verwaltungsverfahren sei zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht abgeschlossen; denn der Wasserleitungszweckverband habe weitere Informationen noch nicht an die Datenschützer weitergeleitet.

Doch nun gibt es endlich eine Antwort: Das Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland, teilte im November auf SZ-Anfrage mit, dass mit dem Wallerfanger Zweckverband eine Lösung gefunden worden ist. Zuvor war der Einbau der neuen Wasserzähler davon abhängig gemacht worden, dass der Kunde nicht widerspricht. „Diese praktizierte Widerspruchslösung war datenschutzrechtlich nicht tragfähig“, stellt das Datenschutzzentrum fest, und teilte auch dem Wallerfanger Zweckverband mit, „dass die Einholung einer Einwilligungserklärung des Kunden zur datenschutzrechtlichen Voraussetzung für die Installation des Zählers zu machen ist.“ Sprich: Der Kunde muss vorher schriftlich einwilligen.

 Der Zweckverband stimmte im Weiteren eine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung und ein entsprechendes Informationsblatt mit dem Datenschutzzentrum ab, teilt dessen Sprecher mit. Der stellt außerdem fest: „Weitere Beschwerden zu diesem Thema wurden nach bisherigem Kenntnisstand nicht an das Datenschutzzentrum gerichtet.“

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