Letzter Halt vor dem Fiasko

Endlich - die Saar-Universität hat ihren nächsten Präsidenten. Fast auf den Tag genau ein Jahr nach der Ausschreibung des Spitzenamtes auf dem Campus ist es Senat und Hochschulrat gelungen, nicht nur gemeinsam einen Kandidaten zu nominieren, sondern ihn auch zu wählen. Am Ende ist die Uni damit gestern um Haaresbreite einer Situation entronnen, die sich zu einem kapitalen Imageschaden hätte auswachsen können. Fatal in einer Zeit, in der volle Kraft und Konzentration beim Forschungswettbewerb der Exzellenzinitiative und bei den neuen Förderprogrammen des Bundes verlangt sind. Fatal auch an einer Hochschule, an der nach drei Jahren Dauerdiskussion um Struktur- und Sparprogramme endlich wieder Ruhe einkehren muss.

Auch wenn die Details des Präsidenten-Dramas bald dem Vergessen anheimfallen, wird der Vorgang doch Spuren hinterlassen, die nicht so schnell verblassen. Die Art und Weise, wie auf dem Saarbrücker Campus zwei ausdrücklich als präsidiabel eingestufte Kandidaten verschlissen wurden, dürfte potenzielle Interessenten bei künftigen Wahlen nicht gerade zu einer Bewerbung animieren. Dass der Saarbrücker Gremien-Krimi beim Studentennachwuchs langfristig Eindruck hinterlässt, darf man bezweifeln. Doch mehrt er eben auch nicht das Ansehen der Universität des Saarlands, die in ihren Spezialdisziplinen wie Informatik und Pharmazie zwar als top gilt, aber trotzdem mächtig rudern muss, um im Meer der mittelgroßen Unis als attraktiver akademischer Standort wahrgenommen zu werden. Das Beratungsunternehmen CHE Consult sagt dem Saarland für die nächsten Jahre ohnehin einen Studentenschwund um fast ein Viertel voraus.

Ohne die Änderung des saarländischen Hochschulgesetzes wäre diese Campus-Krise nicht zu lösen gewesen. Und das ist vielleicht der bedenklichste Langfrist-Aspekt der gestern glücklich beendeten Präsidentenwahl. Zwar hat der Landtag mit diesem Kunstgriff im letzten Augenblick den Weg für eine Lösung freigemacht. Doch die hinterlässt einen Nachgeschmack. Denn ein Hochschulgesetz soll langfristig belastbare Normen setzen und nicht kurzfristig Probleme lösen. Nun dokumentiert diese Hilfestellung im Paragraf 99 auf Jahre hinaus das Unvermögen der Uni-Gremien, ihre Probleme selbst zu bewältigen. Immerhin: Nach dem neuen Hochschulrecht ist eine derartige Patt-Konstellation zwischen Senat und Hochschulrat bei einer Präsidenten-Wahl nicht mehr möglich. Und das ist gut so. Denn einen Zeit- und Ansehensverlust wie bei diesem Streit ums Präsidentenamt kann sich die Saar-Universität im härter werdenden Kampf der Hochschulen um die Gunst der Studenten und um die Forschungsmilliarden ganz sicher nicht noch einmal erlauben.

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