Vortrag "Was tun, wenn der Kunde nicht zahlt?"Wie man säumige Kunden zur Zahlung bewegt

Wiebelskirchen. "Ein trockenes Thema. Aber betroffen ist wohl jeder davon", begrüßte Gewerbevereinvorsitzender Kurt Rein die circa 50 Zuhörer im Foyer der Maximilian-Kolbe-Schule

Wiebelskirchen. "Ein trockenes Thema. Aber betroffen ist wohl jeder davon", begrüßte Gewerbevereinvorsitzender Kurt Rein die circa 50 Zuhörer im Foyer der Maximilian-Kolbe-Schule. Für sie ging Rechtsanwalt Peter Latz von der Neunkircher Kanzlei Jakob & Latz der Frage nach: "Was tun, wenn der Kunde nicht zahlt?" Zwei Jahre hatte sich der Gewerbeverein Wiebelskirchen mit der Idee getragen, etwas zu dieser Problematik anzubieten. Und um das vorweg zu nehmen: Moskau Inkasso sei nicht gemeint, flachste Rein. Eines sollte man Peter Latz zufolge garantiert nicht tun: Lange warten, bevor man Maßnahmen ergreift. "Gerade kleine Firmen versuchen, menschlich zu bleiben." Sprich, sie lassen sich hinhalten. Falsch, appellierte Latz an den Überlebenswillen. "Ihre Liquidität ist am allerwichtigsten." Empfehlenswert, da im Gegensatz zum gewöhnlichen Zivilprozess "einfach und billig", sei das Mahnverfahren. Dieses ermöglicht die Vollstreckung einer Geldforderung ohne Klageerhebung. Meist werde gar nicht geprüft, ob die Forderung dem Antragsteller tatsächlich zusteht. Ziel des Verfahrens ist zunächst, den Schuldner zur Zahlung zu bewegen. Am Ende des Mahnverfahrens steht jedoch der Vollstreckungsbescheid: ein Vollstreckungstitel, mit dem der Gläubiger seine Geldforderung innerhalb der nächsten 30 Jahre vollstrecken kann. "Da sollten Sie einen Fachmann ran lassen", empfahl Latz. "Aber für den Anfang sind sie selbst zuständig". Grundvoraussetzung sei eine ordentliche Rechnungsstellung. Dort gehöre zwingend der eigentliche Vertragspartner mit Vor- und Zuname sowie der genauen Anschrift hinein. Spätere Mahnungen schenkt man sich, wenn in der Rechnung ein Fälligkeitsstichtag genannt wird. Sinnvoll sei zudem der Hinweis auf automatisch anfallende Verzugszinsen. Für Verbraucher liegen diese derzeit bei 8,32, für Firmen bei 11,32 Prozent. Im Blick behalten sollte man zudem die Erfolgsaussichten des Verfahrens: Bei Rechnungssummen unter 100 Euro lohne der Aufwand kaum. "Allein die Gerichtskosten betragen da schon 23 Euro." nig

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