Arbeitszeugnis Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

Berlin · Bei der genauen Formulierung kommt es immer wieder zu Problemen.

() Am letzten Tag gibt es ein Zeugnis – das ist in der Schule so, später im Job aber auch. Oder vielleicht doch nicht? Muss mein Chef mir ein Arbeitszeugnis ausstellen und wenn ja, was muss drinstehen?

Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, sagt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein. Zwei Anlässe gibt es dafür: Einmal den Abschied vom Arbeitgeber, dann bekommt der Arbeitnehmer ein sogenanntes Schlusszeugnis zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Zweitens gibt es auch das Zwischenzeugnis. „Das kann der Arbeitnehmer immer einfordern, wenn es dafür einen triftigen Grund gibt“, sagt Meyer. Das kann zum Beispiel ein Wechsel der Führungskraft sein, eine Versetzung im Unternehmen und theoretisch auch die Bewerbung auf einen neuen Job.

Kniffliger wird es hingegen bei der Frage, was im Zeugnis stehen muss. Rein rechtlich und per Gesetz geregelt hat der Arbeitnehmer das Recht auf ein qualifiziertes Zeugnis. Konkret bedeutet das: Der Arbeitgeber muss die Leistungen, Tätigkeiten und das Verhalten des Arbeitnehmers so beschreiben, wie es tatsächlich war. Eine durchschnittliche Bewertung hat dabei laut Rechtsprechung die Note „befriedigend“ – in der verklausulierten Zeugnissprache zum Beispiel mit Formulierungen wie „zur vollen Zufriedenheit“ ausgedrückt.

Hat der Arbeitnehmer dagegen sehr schlecht gearbeitet, kann der Arbeitgeber von diesem Durchschnitt auch abweichen. Beispielsweise mit durchaus entlarvenden Formulierungen wie „stets bemüht“ oder „im Großen und Ganzen zufriedenstellende Erledigung der Arbeit“. Er muss es dann im Streitfall allerdings auch beweisen können – und das ist ziemlich knifflig.

„Schlechte Leistungen sind oft schwer darzulegen, vor allem über einen langen Zeitraum“, sagt Meyer. Für gute Leistungen gilt das aber eventuell genauso: Die muss der Arbeitnehmer nachweisen, wenn er ein deutlich besseres Zeugnis will.

(dpa)
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