Arbeitsrecht I Arbeitgeber müssen Bewerbern keine Auskunft geben

Nürnberg · Eine Absage für eine Bewerbung zu bekommen, ärgert die Meisten im ersten Moment. Doch haben Bewerber ein Recht darauf zu erfahren, wer stattdessen eingestellt wurde?

„Nein“, erklärt Jürgen Markowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Nürnberg und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein. „Einen Anspruch auf Auskunft hat der abgelehnte Bewerber nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts grundsätzlich nicht“. Auch zu den Kriterien, die für diese Entscheidung maßgeblich waren, müsse der Arbeitgeber keine Auskunft geben.

(dpa)
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