Auslandsaufenthalt Auch Azubis können im Ausland lernen

Bonn/Berlin · Nicht nur Studenten, sondern auch Lehrlinge dürfen einen Teil ihrer Ausbildung in einem fremden Land absolvieren.

 Auszubildende können genau wie Studierende für eine Weile ins Ausland gehen und dort Erfahrungen sammeln. Außerhalb Europas ist etwa die USA ein beliebtes Ziel.

Auszubildende können genau wie Studierende für eine Weile ins Ausland gehen und dort Erfahrungen sammeln. Außerhalb Europas ist etwa die USA ein beliebtes Ziel.

Foto: dpa-tmn/Giorgio Fochesato

() Im Handwerk ist es eine uralte Tradition, als fertiger Geselle neue Erfahrungen in fremden Gegenden zu sammeln. Aber auch während der Ausbildung können Lehrlinge über den Tellerrand schauen und im Ausland etwa ein Praktikum absolvieren. Für Auszubildende gibt es genau wie für Studenten spezielle Förderprogramme, die das möglich machen.

Wie gehe ich vor? Der erste Ansprechpartner ist entweder der Ausbilder im Betrieb oder der Lehrer. „Die müssen einem Auslandsaufenthalt zustimmen“, erklärt Berthold Hübers von der Nationalen Agentur beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) in Bonn. Eventuell gibt es bereits entsprechende Angebote des Betriebs oder der Schule.

Ansonsten können sich Azubis bei sogenannten Pool-Projekten bewerben, die Zugang zu Stipendien bieten. Auch die Industrie- und Handels- oder die Handwerkskammern sind Anlaufstellen und helfen bei der Suche nach Förderungen und der Organisation, sagt Tamara Moll vom Projekt Berufsbildung ohne Grenzen des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK).

Welche Förderungen kann ich bekommen? Das Programm Erasmus+ bietet Azubis finanzielle Zuschüsse für Aufenthalte in den EU-Ländern sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Türkei und Mazedonien. Für andere Länder gibt es das vom Bundesbildungsministerium ins Leben gerufene Pilotprojekt AusbildungWeltweit. Auch binationale Programme, etwa mit Frankreich, werden angeboten.

Bekomme ich im Praktikum weiter meine Vergütung? Wenn das Praktikum als Teil der Ausbildung gilt, bekommen Teilnehmer währenddessen auch weiter ihre Vergütung, erklärt die Informations- und Beratungsstelle für Auslandsaufenthalte in der beruflichen Bildung (IBS).

Wie lange darf mein Auslandspraktikum dauern? Bei Erasmus+ ist eine Dauer von zwei Wochen bis zwölf Monaten vorgesehen. Üblich seien vier bis sechs Wochen, erklärt Hübers. Bei AusbildungWeltweit ist die Zeit auf drei Wochen bis drei Monate beschränkt, erklärt die IBS. Laut Berufsbildungsgesetz sollten Auslandspraktika maximal ein Viertel der Ausbildungszeit ausmachen.

Wann ist der beste Zeitpunkt dafür? Bei einer dreijährigen Ausbildung bietet sich das zweite Lehrjahr für einen Auslandsaufenthalt an, sagt Moll. „Idealerweise sollten Azubis ein Jahr vorher mit der Planung anfangen.“

Wird mir das Praktikum für die Ausbildung angerechnet? Ein Praktikum mit Zustimmung des Ausbildungsbetriebs oder der Berufsschule wird voll angerechnet, erklärt Hübers. Freinehmen muss sich dafür niemand. Wer sein Praktikum zumindest teilweise in die Ferien legt, muss später weniger in der Berufsschule nachholen.

Was bringt mir das? Sich außerhalb der Heimat beweisen zu müssen, kann hilfreich sein. „Dadurch wird man selbstbewusster“, sagt Hübers. Aber auch die fachliche Seite ist wichtig. Viele Teilnehmer berichten Hübers zufolge, dass sie nach einem Aufenthalt mehr Spaß an ihrer Arbeit haben und bessere Chancen für sich sehen.

Wie verbreitet ist das Ganze? Bisher legen erst wenige Azubis eine Auslandsstation in der Ausbildung ein: 5,3 Prozent der Lehrlinge in Deutschland haben dies 2017 mit dem Förderprogramm Erasmus+ getan, hat das BIBB ermittelt.

Welche Hürden gibt es? Die Option ist noch nicht so bekannt, sagt Hübers. Der Gang ins Ausland ist für manche Jugendliche außerdem ein großer Schritt. Mitunter muss auch der Chef erst von der Idee überzeugt werden, gerade wenn er noch nie davon gehört hat, erklärt Moll.

Und wie mache ich das? Im ersten Moment sind manche Betriebe vielleicht nicht begeistert davon, dass der Azubi fehlt und weiter Geld erhält. Dann sind gute Argumente gefragt. Ein Lehrling kann laut Moll etwa darauf verweisen, dass er die Erfahrung aus dem Ausland gut im Heimatbetrieb einbringen kann: Verbesserte Englischkenntnisse zum Beispiel, oder den Umgang mit einer neuen Software. Ein Auslandsaufenthalt sei für Betriebe somit daher eine Investition in die Zukunft.

(dpa)
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