Arbeitsrecht Bauarbeiter haben Anspruch auf einen Pausenraum

Berlin · () Besonders im Winter ist es wichtig, dass Beschäftigte am Bau die Möglichkeit haben, sich während der Pausen in einem Raum aufzuwärmen. Darauf weist die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) in der Zeitschrift „Tipps“ (Ausgabe 2/2018) hin.

Die Arbeitsstättenverordnung regelt, dass solche Räume ebenso wie Sanitäreinrichtungen auch im Winter auf Baustellen vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden müssen. Es gibt jedoch Ausnahmen. Arbeiten weniger als fünf Beschäftigte zeitgleich für weniger als eine Woche auf einer Baustelle, reiche eine geschützte Stelle, an der sich Mitarbeiter waschen, aufwärmen und etwas essen können.

(dpa)
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