Arbeitsrecht Eine Dienstreise ist stets versichert

Gütersloh · () Wer für einen Kundentermin oder eine Weiterbildung auf Dienstreise ist, kann nicht immer genau planen, wann er zurückkehrt. Mancher Arbeitnehmer freut sich, wenn der dienstliche Ausflug ungeplant etwas länger dauert.

Oder hängt sogar freiwillig noch ein paar Tage dran. Sind Arbeitnehmer auch versichert, wenn sie den Aufenthalt nach einer Dienstreise verlängern?

„Grundsätzlich übernimmt die Berufsgenossenschaft des Arbeitnehmers die Unfallversicherung“, erklärt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein. Dauere eine Dienstreise aus irgendeinem Grund länger, „ist der Arbeitnehmer selbstverständlich auch für diese Zeit versichert“. Der Versicherungsschutz bestehe aber nicht, so der Fachanwalt, wenn Arbeitnehmer ihre Dienstreise aus privaten Gründen verlängerten. Der dienstliche Versicherungsschutz bleibe nur bestehen, solange der dienstliche Charakter des Aufenthalts gegeben sei.

(dpa)
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