Verringerung der Arbeitszeit Erneuter Antrag auf Brückenteilzeit nach einem Jahr

Freiburg · Kehren Beschäftigte nach einer befristeten Teilzeit wieder in Vollzeit zurück, müssen sie ein Jahr warten, bevor sie eine erneute Verringerung ihrer Arbeitsstunden beantragen können.

Das berichtet das „Personalmagazin“.

Diese zeitliche Grenze müssten Mitarbeiten auch einhalten, wenn der Arbeitgeber den Antrag auf Brückenteilzeit aufgrund der sogenannten Zumutbarkeitsgrenze abgelehnt habe. Diese legt fest, dass nur eine bestimmte Anzahl von Arbeitnehmern im Betrieb gleichzeitig Anspruch auf Brückenteilzeit erheben kann.

(dpa)
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