30 Cent pro Kilometer Es zahlt sich aus, Dienstfahrten belegen zu können

Berlin · Wer häufig beruflich unterwegs ist und mit seinem eigenen Wagen fährt, sollte Belege dafür sammeln. Arbeitnehmer können für Dienstreisen 30 Cent pro Kilometer als Werbungskosten steuerlich geltend machen.

Das gilt jedoch nur, wenn die Angestellten die Strecke mit dem eigenen Fahrzeug zurückgelegt haben. Darauf macht Erich Nöll vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine BVL aufmerksam.

Arbeitnehmer müssen nachweisen können, dass sie mit ihrem Privatwagen gefahren sind. Dazu dienten beispielsweise Quittungen fürs Tanken sowie Rechnungen der Werkstatt, so Nöll. Sogar Blitzerfotos oder Strafzettel wegen falschen Parkens eigneten sich. Es reiche, die Belege erst auf Anforderung des Finanzamtes nachzureichen.

(dpa)
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