Arbeitsrecht Überbelastung kann ein Arbeitsunfall sein

Karlsruhe · () Beschäftigte bekommen in der Regel Geld von der Berufsgenossenschaft, wenn sie sich bei der Arbeit verletzt haben. Die Verletzung muss dabei nicht die Folge eines unvorhergesehenen Ereignisses sein.

Ein Arbeitsunfall könne auch dann vorliegen, wenn sich die Verletzung aus einer Fehlbelastung ergebe, teilt die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins mit Blick auf eine Entscheidung des Sozialgerichts Karlsruhe mit (Az.: S 1 U 940/16).

Im konkreten Fall hatte ein Mitarbeiter eines Autoherstellers an zwei Tagen doppelt so viele Autoscheiben wie sonst lösen und neu einsetzen müssen. Die Zugbelastung führte unter anderem zu einem Riss im kleinen Brustmuskel und einer Arm-Venen-Thrombose.

(dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort