Arbeitsrecht Darauf kommt es in der Probezeit an

Mainz/Berlin · Am Anfang eines neuen Jobs steht oft eine Probephase und die Frage, wie man sie am besten übersteht. Wer die wichtigsten Rechte kennt und sich an einige Vorgaben hält, hat wenig Grund zur Sorge.

 Wer die wichtigsten Regeln und Rechte beachtet, hat es leichter, die Probezeit im neuen Job zu überstehen.

Wer die wichtigsten Regeln und Rechte beachtet, hat es leichter, die Probezeit im neuen Job zu überstehen.

Foto: dpa-tmn/Klaus-Dietmar Gabbert

Auch wenn sich nach einem langen Bewerbungsverfahren der Arbeitgeber entschieden hat, der Arbeitsvertrag unterschrieben ist und der erste Arbeitstag ansteht, ist ein neuer Job noch nicht sicher. Denn am Anfang steht oft die Probezeit. „Die Probezeit ist ein Instrument für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sich besser kennenzulernen“, erklärt Britta Beate Schön, Juristin des Verbraucherportals Finanztip.

Gesetzlich vorgeschrieben ist die Probezeit nicht. Auch die Dauer ist nicht festgelegt, sondern kann individuell vereinbart werden, sagt Schön. In der Regel dauere sie sechs Monate. Länger dürfe die Probezeit nicht sein. Denn nach sechs Monaten im neuen Job können Arbeitnehmer sich auf das Kündigungsschutzgesetz berufen. Eine Ausnahme sind Ausbildungsverhältnisse: Hier muss die Probezeit mindestens einen und darf höchstens vier Monate lang sein.

Wird eine Probezeit vereinbart, verkürzt diese für den festgelegten Zeitraum die Kündigungsfrist für beide Seiten auf zwei Wochen, erklärt Christian Michels, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Mainz. Eine Verlängerung der Probezeit über die sechs Monate hinaus ist auch im Krankheitsfall nicht erlaubt. Wenn allerdings eine kürzere Probezeit vereinbart wurde, kann die auf bis zu sechs Monate verlängert werden.

Wer gerade erst einen neuen Job begonnen hat, will in der Probezeit nicht krank werden. Falls das doch passiert, muss sich der Arbeitnehmer auch in der Probezeit unverzüglich krank melden und gegebenenfalls ein Attest vom Arzt vorlegen. Gehalt gibt es trotzdem: Ab dem zweiten Monat im neuen Job gilt die Entgeltfortzahlung. „In den ersten vier Wochen springt die Krankenkasse mit dem Krankengeld ein“, erklärt Schön.

Auch Urlaub dürfen Arbeitnehmer während der Probezeit nehmen. „In den Köpfen haben viele noch, dass in der Probezeit eine Urlaubssperre gilt“, sagt Schön. Das stimme aber nicht. Zwar haben Mitarbeiter nicht sofort den vollen Jahresurlaub zur Verfügung. Aber: In den ersten sechs Monaten erwerben Beschäftigte pro Monat ein Zwölftel ihres Jahresurlaubs, und den dürfen sie auch nehmen. „Arbeitgeber sind heute froh, wenn Mitarbeiter in der Probezeit ein paar Tage Urlaub nehmen“, sagt Schön. Denn sonst staue sich der gesamte Urlaub in den Monaten nach der Probezeit an.

Wird einem Arbeitnehmer während der ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses gekündigt, benötigt der Arbeitgeber keinen Kündigungsgrund, erklärt der Arbeitsrechtler Christian Michels. Denn das Kündigungsschutzgesetz greift erst, wenn ein Mitarbeiter mindestens sechs Monate beschäftigt ist. „Erst nach Ablauf dieser Zeit muss ein Arbeitgeber, der in einem Betrieb mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt, einen Kündigungsgrund haben.“

In besonderen Fällen genießen Arbeitnehmer aber einen gesonderten Kündigungsschutz schon vor Ablauf der sechs Monate. So besteht zum Beispiel bei einer Schwangerschaft ein Kündigungsverbot seitens des Arbeitgebers bereits ab dem ersten Tag der Beschäftigung. „Die Schwangere muss den Arbeitgeber aber unverzüglich über die Schwangerschaft informieren und eine Kündigungsschutzklage einreichen“, erklärt der Anwalt.

Wer glaubt, dass ihm in der Probezeit zu Unrecht gekündigt wurde, kann dagegen gerichtlich vorgehen. So könne eine falsche Unterschrift oder eine fehlerhafte Betriebsratsanhörung die Kündigung unwirksam machen, sagt Christian Michels. „Bei allen Kündigungen ist vor allem schnelles Handeln das A und O, denn es gelten sehr kurze Fristen.“ Wird eine Kündigung beispielsweise nicht innerhalb von drei Wochen nach dem Zugang gerichtlich angegriffen, gilt sie in den meisten Fällen als wirksam, und der Arbeitsplatz ist weg.

Wird einem Arbeitnehmer während der Probezeit gekündigt, liegt das häufig nicht an seinen fachlichen Qualitäten, sagt Karriereberaterin Doris Brenner. Denn die könnten im Vorstellungsgespräch gut überprüft werden. Ob aber jemand auch menschlich zum Unternehmen passt, stelle sich erst nach einiger Zeit heraus. Deshalb rät sie, den Fokus während der Probezeit nicht nur auf das Fachliche zu legen, sondern sich vor allem gut ins Team zu integrieren.

„In der Probezeit sollte man offen auf andere zugehen und sich selbst als neues Teammitglied verstehen“, sagt sie. Dazu gehöre, die Bereitschaft zu zeigen, den Arbeitsalltag aktiv mitzugestalten. Das gehe bereits vor dem ersten Tag im neuen Job. So könne man Vorgesetzten anbieten, schon vor Beginn des Arbeitsverhältnisses zu einer wichtigen Sitzung zu kommen, oder um eine Intranet-Freischaltung bitten.

Hilfreich sei es außerdem, ab dem ersten Tag im neuen Job ein Logbuch zu führen. „Am Abend kann man dann den Tag noch einmal Revue passieren lassen, sich die Namen von Kollegen, Merkhilfen oder Fragen notieren“, sagt Doris Brenner.

(dpa)
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