Beruf Kein Anrecht auf Urlaub für ein paar Stunden

Stuttgart · () Urlaub gibt es in der Regel für ganze Tage und nicht für zwei oder drei Stunden. Arbeitnehmer haben daher keinen Anspruch darauf, ihren Jahresurlaub stundenweise zu nehmen. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg hervor, über das der „Rechtsprechungs-Report Arbeitsrecht“ der „Neuen Zeitschrift für Arbeitsrecht“ berichtet.

Ein Grund dafür ist, dass Urlaub vor allem zur Erholung dient, so das Gericht. Deshalb sind Arbeitgeber auch verpflichtet, wenigstens einen Teil der Urlaubstage zusammenhängend zu gewähren. Den Jahresurlaub auf einzelne Stunden zu verteilen, widerspricht dieser Grundidee.

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