Kein Einspruch gegen Bürohund

Berlin · (dpa) Hat der Chef zugestimmt, dürfen Mitarbeiter ihren Hund ins Büro mitbringen. Wenn dies den Kollegen nicht passt, können sie es nicht mit einem Einspruch verhindern, wie der Deutsche Anwaltverein erläutert. Bei Zwischenfällen, etwa wenn der Hund zubeißt, hafte in erster Linie der Besitzer des Tieres. Unter Umständen könne aber auch der Chef belangt werden, da er mit der Erlaubnis die Gefahrensituation geschaffen hat.

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