Arbeitsrecht Krankes Haustier ist kein Grund für Sonderurlaub

Frankfurt/Main · Ist das Haustier krank, müssen Angestellte trotzdem zur Arbeit gehen. „In diesen Fällen gibt es keinen Sonderurlaubsanspruch“, sagt Barbara Reinhard, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein.

Einen Anspruch auf bezahlte Freistellung habe der Arbeitnehmer in keinem Fall, erklärt Reinhard. Ob der Arbeitnehmer entschuldigt der Arbeit fernbleiben dürfe, sei eine andere Frage: Wenn der Hund wirklich sehr krank sei und es niemand anderen gebe, der sich um ihn kümmere, dann könne dem Arbeitnehmer aus Tierschutzgründen der Weg zur Arbeit „unmöglich“ sein, sagt Reinhard. Wer sich in diesen Ausnahmefällen beim Arbeitgeber unverzüglich abmelde und den Hund zum Tierarzt bringe, riskiere keine Abmahnung.

(dpa)
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