Steuerrecht Meist keine Umsatzsteuer für Kleinunternehmer 

Berlin · () Kleinunternehmer müssen in der Regel keine Umsatzsteuer abführen. Es gebe aber Ausnahmen, informiert der Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg. Ein Paragraf im Umsatzsteuergesetz definiert Sonderfälle, in denen nicht der leistende Unternehmer, sondern der Empfänger die Umsatzsteuer entrichten muss.

Das sei zum Beispiel der Fall, wenn der Kleinunternehmer eine Bauleistung ausführen lasse, beispielsweise eine Zwischenwand im Büro, erklären die Steuerberater.

Als Kleinunternehmer gilt, wer im vorangegangen Jahr einen Umsatz bis zu 17 500 Euro hatte und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 50 000 Euro Umsatz machen wird.

(dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort