Gerichtsurteil Sturz bei Grillparty gilt als Arbeitsunfall

Dortmund · Ungewöhnliches Sozialgerichtsurteil aus Dortmund: Klägerin setzt sich gegen Berufsgenossenschaft durch.

() Ein Sturz bei einer Grillparty mit Kollegen gilt unter Umständen als Arbeitsunfall. Das kann selbst dann der Fall sein, wenn das Unglück mitten in der Nacht passiert ist und Alkohol im Spiel war. Entscheidend ist, dass der Arbeitnehmer zu diesem Zeitpunkt an einer Betriebsgemeinschaftsveranstaltung teilnimmt. Das geht aus einem Urteil des Sozialgerichts Dortmund hervor, auf das der Bund-Verlag hinweist. Die Klägerin in dem Fall arbeitete als Industriekauffrau bei einem Unternehmen und hatte 2014 an einem Workshop in einem Hotel im Sauerland teilgenommen. Abends wurde dort im Kollegenkreis gegrillt, mit ausdrücklich offenem Ende. Gegen Mitternacht ging die Klägerin zur Toilette, stürzte und brach sich das Sprunggelenk.

Die zuständige Berufsgenossenschaft wollte den Sturz nicht als Arbeitsunfall anerkennen: Die Klägerin habe dabei keine versicherte Tätigkeit ausgeübt. Das sah das Gericht jedoch anders. Der Grillabend sei eine Betriebsgemeinschaftsveranstaltung gewesen – und damit eine versicherte Tätigkeit.

(dpa)
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