Urlaub kann bei Erkrankung nachgeholt werden

Berlin · (dpa) Berufstätige, die im Urlaub krank werden, sollten sich dies von einem Arzt bestätigen lassen. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein hin. Wer die Erkrankung nachweisen könne, dürfe die so verlorenen Urlaubstage auch nachholen. Betroffene können sich ein entsprechendes Attest in einer Praxis oder einem Krankenhaus ausstellen lassen.

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