Urlaubsgeld ist freiwillige Leistung

Berlin · (dpa) Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf Urlaubsgeld. Dabei handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, erklärt die Gewerkschaft Verdi. Anders sei der Fall laut DGB-Rechtsschutz nur, wenn das Urlaubsgeld in Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt ist. Auch hier kann der Arbeitgeber aber festlegen, dass die Zahlung freiwillig ist und jederzeit widerrufen werden kann. Nach einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung bekommen nur etwa zwei von fünf Arbeitnehmern Urlaubsgeld.

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