Weiterbildung finanzieren Weiterbildung kann gefördert werden

Münster/Bonn · Wer sich beruflich weiterbildet, muss oft eine Menge Kosten stemmen. Da kann das Aufstiegs-Bafög weiterhelfen. Die Förderung gibt es nicht nur für Meister, verschiedene Voraussetzungen müssen jedoch erfüllt sein, um sie zu bekommen.

 Auch für den Meisterbrief gibt es unter bestimmten Umständen finanzielle Unterstützung.

Auch für den Meisterbrief gibt es unter bestimmten Umständen finanzielle Unterstützung.

Foto: dpa-tmn/Britta Pedersen

(dpa) Auch nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung investieren viele in die eigene Weiterbildung. Ein Maurer zum Beispiel, der seinen Meister macht, um später einmal seinen eigenen Betrieb zu führen. Oder eine Stationsleiterin, die mit Fortbildungen in ihrem anspruchsvollen Beruf am Ball bleiben will. Doch solche Fort- und Weiterbildungen wollen finanziert sein. Was unter Studenten wohlbekannt ist, gibt es auch für berufliche Fortbildungen: das sogenannte Aufstiegs-Bafög. Egal ob Meister, Erzieher, Techniker, Fach- oder Betriebswirt – das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFGB) unterstützt die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse. Vielen ist es noch als „Meister-Bafög“ bekannt. Vor ein paar Jahren hat sich der Name allerdings in Aufstiegs-Bafög geändert. „Dadurch fühlen sich mehr Menschen angesprochen“, erklärt Brigitte Seyfried vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB).

Wer hat Anspruch auf die Förderung? Nach Angaben des Bundesbildungsministeriums ist das jeder, der zur Fortbildungsprüfung oder zur Fachschule zugelassen wird. Eine Altersgrenze gibt es nicht. Häufig wird aber eine abgeschlossene Erstausbildung erwartet. Der angestrebte berufliche Abschluss muss außerdem ein bestimmtes Niveau haben. Konkret muss er über dem von Facharbeitern, Gesellen, Gehilfen und über dem Abschluss an einer Berufsfachschule liegen.

Generell müsse die Fortbildungsmaßnahme mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen, um gefördert zu werden, erklärt Birgit Szybalski von der Handwerkskammer Münster. „Vollzeitlehrgänge müssen pro Woche mindestens 25 Unterrichtsstunden an vier Werktagen stattfinden und dürfen nicht länger als drei Jahre dauern.“ Fachkräfte können die Berufsfortbildungen oft auch in Teilzeit machen. Das wird gefördert, wenn monatlich im Durchschnitt mindestens 18 Unterrichtsstunden besucht werden. Die Weiterbildung darf dann nicht länger als vier Jahre dauern.

Da man während einer Fortbildung in Vollzeit kein Geld verdiene, sei die Beantragung des Aufstiegs-Bafög auf jeden Fall sinnvoll, meint Birgit Szybalski. „Die Meistervorbereitung und -prüfung kann, je nach Gewerk, mehr als 10 000 Euro kosten.“ Die wenigsten bekämen die Fortbildung ohne finanzielle Unterstützung gestemmt.

Und was genau wird gefördert? Die Kosten für Lehrgänge und Prüfungen erhalten Geförderte zum Beispiel in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren – und zwar unabhängig von ihrem Einkommen und ihrem Vermögen. Die Grenze hierfür liegt bei 15 000 Euro. 40 Prozent der Förderung sind ein Zuschuss vom Land und müssen nicht zurückgezahlt werden. Bei den restlichen 60 Prozent handelt es sich um ein günstiges Darlehen vom Bund.

Ebenso bekommen Geförderte eine Unterstützung für Materialkosten. Für das Meisterstück kann die Förderung zum Beispiel bis zur Hälfte der notwendigen Kosten betragen, in einer Höhe von bis zu 2000 Euro. Wer seine Fortbildung in Vollzeit macht, kann außerdem einen Beitrag zum Lebensunterhalt erhalten. Die Höhe der Förderung hängt vom Einkommen und Vermögen sowie vom Einkommen eines möglichen Ehepartners ab. „Pro Monat können Alleinstehende bis zu 768 Euro erhalten“, erklärt Birgit Szybalski. Für Kinder und Ehepartner gibt es Aufschläge. So erhöht sich pro Kind der monatliche Betrag um 235 Euro. „Im vergangen Jahr betrug die monatliche Förderung in Deutschland im Schnitt 1300 Euro“, erklärt Brigitte Seyfried vom BIBB. Insgesamt erhielten 2017 laut Bundesamt für Statistik 164 537 Personen Aufstiegs-Bafög.

Und wo können Interessierte einen Antrag stellen? Das ist nicht in allen Bundesländern einheitlich geregelt. Meistens sind es die kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung bei den Kreisen und kreisfreien Städten. Birgit Szybalski rät Interessierten, sich frühzeitig beraten zu lassen.
www.aufstiegs-bafoeg.de

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort