Neues Angebot der Familienkasse Kindergeld im Studium kann jetzt auch online beantragt werden

Nürnberg · (dpa) Eltern studierender Kinder haben weiter Anspruch auf Kindergeld, sofern das Kind noch keine 25 Jahre alt ist. Ab sofort kann die Weiterbewilligung der Leistung auch über das Online-Portal der Familienkasse abgewickelt werden.

Das teilt die Bundesagentur für Arbeit mit.

Endet die Schulausbildung des Kindes, schreibt die Familienkasse die Eltern an. Neben den Hinweisen zum weiteren Kindergeldbezug befindet sich in dem Schreiben auch ein Zugangscode für das Online-Portal. Dort kann die Studienbescheinigung des Kindes hochgeladen werden. Kindergeldberechtigte, die aktuell noch keinen Studiennachweis für ihr Kind vorliegen haben, können den Zugangscode auch nutzen, um die Studienbescheinigung nachzureichen.

Weitere Informationen finden Eltern auf der Seite der Familienkasse.

www.arbeitsagentur.de/
familie-und-kinder/kindergeld

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