Nach dem Abschluss Nicht-EU-Studenten müssen sich schnell Arbeit suchen

Koblenz · Studenten aus Nicht-EU-Ländern mit Bachelorabschluss müssen sich frühzeitig um einen Arbeitsplatz bemühen. Denn bei einem Scheitern im Master-Studiengang haben sie nicht nochmals Zeit, sich eine Beschäftigung zu suchen, wie das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entschied.

Es wies damit die Klage eines früheren Studenten aus Kamerun ab (Az: 7 B 10332/18.OVG).

Dieser hatte 2012 erfolgreich einen Bachelor-Studiengang abgeschlossen, den anschließenden Master allerdings nicht. Danach beantragte er eine Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis zur Suche nach einer Arbeitsstelle. Die Ausländerbehörde lehnte den Antrag ab.

Das Gesetz gebe ausländischen Studenten nach erfolgreichen Studienabschluss 18 Monate Zeit, sich eine Erwerbstätigkeit zu suchen, so das Urteil. Diese Frist sah das Gericht überschritten, da der letzte erfolgreiche Abschluss maßgeblich sei.

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