Immobilien Abstellraum darf nicht zur Wohnung werden

Bielefeld · Wenn eine heruntergekommene Wohnung nur zu Lager- und Abstellzwecken vermietet wurde, muss der Mieter sich auch daran halten. Das entschied das Amtsgericht Bielefeld (Az.: 407 C 111/16). Als der Mieter dort einzog, erhielt er die fristlose Kündigung.

Die Kaltmiete lag bei 85 Euro.

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