Immobilien Baumfäll-Kosten muss Mieter nicht bezahlen

Berlin · Lässt ein Vermieter einen maroden Baum im Garten eines Mietshauses fällen, kann er die Kosten dafür nicht auf die Mieter umlegen. Den es handelt sich nicht um regelmäßig anfallende Kosten und somit nicht um Betriebskosten der Immobilie.

Dies hat das Landgericht Berlin entschieden (Az.: 63 S 217/17).

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