Wohnen Bei längerer Reise Versicherung informieren

Hamburg · Wer längere Zeit verreist und seine Wohnung unbeaufsichtigt lässt, muss dies seiner Hausratversicherung mitteilen. Darauf macht der Bund der Versicherten (BdV) in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg aufmerksam.

Andernfalls droht im Schadenfall eine Leistungskürzung. Im schlimmsten Fall kann der Versicherer die Zahlung ganz verweigern. Vielfach beträgt die höchstmögliche ununterbrochene Abwesenheitsdauer 60 Tage.

(dpa)
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