Wohnen Bei längerer Reise Versicherung informieren
Hamburg · Wer längere Zeit verreist und seine Wohnung unbeaufsichtigt lässt, muss dies seiner Hausratversicherung mitteilen. Darauf macht der Bund der Versicherten (BdV) in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg aufmerksam.
19.10.2017
, 20:04 Uhr
Andernfalls droht im Schadenfall eine Leistungskürzung. Im schlimmsten Fall kann der Versicherer die Zahlung ganz verweigern. Vielfach beträgt die höchstmögliche ununterbrochene Abwesenheitsdauer 60 Tage.