Bei Täuschung haben Mieter Recht auf Schadenersatz

Karlsruhe · (dpa) Vermieter können ein Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs kündigen. Täuscht ein Vermieter einen solchen Sachverhalt allerdings nur vor, kann der betroffene Mieter nach seinem Auszug unter Umständen Schadenersatz verlangen. Das geht aus einem Beschluss des Bundesgerichtshofs hervor. In der Praxis müsse der Mieter dem Vermieter meistens glauben, dass dieser selbst oder ein Angehöriger von ihm die Räume nutzen will. Steht die Wohnung nach dem Auszug aber offensichtlich leer oder lebt die genannte Person dort nur kurzzeitig, so müsse der Vermieter stimmig darlegen können, warum sein Eigenbedarf plötzlich weggefallen ist.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort