Immobilien Bergahorn nur als Topfpflanze erlaubt

München · Vermieter können es ihren Mietern untersagen, auf ihrem Balkon einen Bergahorn anzupflanzen – wenn sie davon erfahren.Das entschied das Landgericht München. (Az.: I, 31 S 12371/16). In diesem Fall war die ursprüngliche Topfpflanze zu einem stattlichen Baum herangewachsen.

Das Argument des Mieters, dass die Einspruchsfrist verjährt sei, erkannten die Richter nicht an.

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