Immobilien Einheits-Rauchmelder in gesamter Wohnanlage
Karlsruhe · Eine Wohneigentümer-Gemeinschaft (WEG) kann beschließen, dass die Rauchwarnmelder in der gesamten Wohnanlage einheitlich sein müssen. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor (Az.: V ZR 273/17). Individuelle Lösungen würden vor allem in größeren WEGn zur Unübersichtlichkeit und zu einem erheblichen Mehraufwand für den Verwalter führen.
14.03.2019
, 20:01 Uhr