Immobilien Dachterrasse darf auf grenznahe Garage
Lüneburg · Auf einer Garage, die an der Grundstücksgrenze steht, darf eine Dachterrasse angelegt werden, wenn diese drei Meter Abstand zur Grenze hat. So urteilte das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen (Az.: 1 ME 55/18). Die Terrasse müsse als Teil des Wohnhauses die Abstandsvorschriften einhalten, was hier der Fall sei.
07.03.2019
, 20:13 Uhr