Immobilien Der Hahn darf weiter krähen

Grevenbroich · Nachbarn eines auf dem Land lebenden Besitzers eines Hahnes können nicht verlangen, dass das Tier (nachts) eingesperrt oder sogar ganz abgeschafft wird, weil es zu laut sei. Ein entsprechendes Urteil fällte das Amtsgericht Grevenbroich (Az.: 16 C 272/17). Ein Krähen sei in einer ländlichen Gegend üblich.

Die Richter machten sogar eine Ortsbegehung.

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