Vermieten von Immobilien Ein kleiner Zuschlag fürs Rentenalter

Berlin · Einliegerwohnungen im Haus können zusätzliches Geld in die Familienkasse bringen. Es gibt aber auch Risiken.

   Wer innerhalb des eigenen Hauses eine Wohnung vermieten will, sollte vorher alle wesentlichen Fragen schriftlich regeln.

 Wer innerhalb des eigenen Hauses eine Wohnung vermieten will, sollte vorher alle wesentlichen Fragen schriftlich regeln.

Foto: dpa-tmn/Kai Remmers

Mit einer Einliegerwohnung bietet eine Immobilie nicht nur der Familie ein Zuhause, sondern bringt auch zusätzliches Geld in der Kasse. „Es muss nicht immer die klassische Singlewohnung im Dachgeschoss sein.“, erklärt Annett Engel-Lindner vom Immobilienverband Deutschland. „Entscheidend ist, dass sie sowohl einen separaten Zugang als auch überschneidende Räume mit der Hauptwohnung hat.“

Für eine Einliegerwohnung sprechen die Mieteinnahmen: „Sie sind der häufigste Grund, sich für eine Einliegerwohnung zu entscheiden“, sagt Julia Wagner vom Eigentümerverband Haus und Grund Deutschland. Sie rät, im Vorfeld genau durchzurechnen, ob die Mieteinnahmen die zusätzlichen Kosten decken. Wichtig sei, an Verwandte nicht wesentlich unter dem Marktwert zu vermieten, denn sonst seien die mit der Vermietung zusammenhängenden Kosten steuerlich nicht voll abziehbar. Auch die Altersvorsorge sei ein häufiger Grund: Oft wird die Einliegerwohnung erst vermietet, wenn die Kinder aus dem Haus sind. Dann lässt sich mit den Mieteinnahmen die Rente aufbessern. Die abgeschlossene Wohnung im selben Haus sei außerdem besonders praktisch, wenn man im Alter täglich Hilfe benötigt.

Im Falle von Unstimmigkeiten gilt außerdem: „Klappt das Miteinander gar nicht, hat der Vermieter ein Sonderkündigungsrecht“, erläutert Engel-Lindner. Wohnt er im selben Haus mit nicht mehr als zwei Parteien, muss er sich demnach nicht an übliche Kündigungsfristen halten.

Auch steuerrechtliche Vorteile seien ein überzeugender Grund. Wer eine Einliegerwohnung vermietet, müsse die Mieteinnahmen steuerlich geltend machen. Er könne auf der anderen Seite aber auch die Ausgaben rund um die Vermietung absetzen. Dazu gehören zum Beispiel Darlehenszinsen oder Aufwendungen zum Erhalt des Mietobjekts. Bauherren, deren Haus die Anforderungen der KfW-Standards erfüllt, können die zinsgünstigen Darlehen außerdem gleich zweimal in Anspruch nehmen.

Einige Punkte können allerdings auch gegen eine Einliegerwohnung sprechen, beispielsweise die enge Nachbarschaft: Besonders wenn fremde Menschen die Wohnung mieten, sollten eindeutige Regelungen gefunden werden, was wie genutzt werden darf. Die Verbrauchskosten würden am besten separat erfasst und abgerechnet, um Streitigkeiten zu vermeiden.

Auch entstehen oft höhere Baukosten: Zwar sei der Bau einer Einliegerwohnung im Vergleich zu einer einzelnen Eigentumswohnung relativ günstig, er erhöhe aber die Gesamtkosten. Außerdem lasse nicht jeder Bebauungsplan eine Mietwohnung im Haus zu. „Bauherren sollten sich im Vorfeld bei ihrer Kommune erkundigen, welche Auflagen und Zusatzkosten auf sie zukommen“ so Eva Reinhold-Postina vom Verband Privater Bauherren.

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